Anschlusskosten von landschaftsverträglichen Fotovoltaikanlagen in sonnenreichen peripheren Räumen
18.4215 · Motion · 2018-12-12
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Kosten für Netzanschlüsse von neuen, landschaftsverträglichen Fotovoltaikanlagen an Infrastrukturen an peripherer Lage ohne Eigenverbrauch sind wie die Kosten für Netzverstärkungen nach Artikel 22 Absatz 3 der Stromversorgungsverordnung zu behandeln, wenn sie eine überdurchschnittliche Produktion im Winter aufweisen und dadurch die Versorgungssicherheit im Winterhalbjahr verbessern und den Bedarf nach teuren Saisonspeichern reduzieren.
Begründung
Fotovoltaikanlagen in sonnenreichen peripheren Räumen können insbesondere bei vertikaler Aufständerung eine hohe Stromerzeugung im Winterhalbjahr liefern. Mit den traditionellen Förderinstrumenten (Einmalvergütung und Einspeisevergütungssystem) wird die hohe Wertigkeit dieser Stromerzeugung bisher nicht berücksichtigt. Neue Fotovoltaikanlagen entlang von Eisenbahnlinien, Strassen und Autobahnen, evtl. Stauwerken oder Lawinenverbauungen können nicht realisiert werden, wenn ihre Lage ausserhalb des Siedlungsraums erhöhte Netzanschlussgebühren verursacht. Ihre landschaftsverträgliche Erstellung wäre aber sinnvoll, weil sie einen spezifischen Beitrag für die Versorgungssicherheit im Winterhalbjahr leisten können und deshalb eine erhöhte Systemdienlichkeit aufweisen. Die Reduktion der Anschlusskosten für diese Anlagen ist versorgungspolitisch wichtig wie die bereits bestehende Kostendeckung für die Verstärkung von Netzen im Mittelland.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Diverse Instrumente zur Förderung der neuen erneuerbaren Energien wurden in den letzten Jahren insbesondere mit der Energiestrategie 2050 umgesetzt respektive verstärkt. Davon haben auch Fotovoltaikanlagen profitiert: So hat seit 2010 vor allem die Stromproduktion aus Fotovoltaikanlagen stark zugelegt, wie der kürzlich veröffentlichte Monitoring-Bericht zur Energiestrategie 2050 zeigt. Auch das Instrument des Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch und das Potenzial zur Produktion von Sonnenenergie in der Schweiz sind längst nicht ausgeschöpft, insbesondere in Siedlungsgebieten (z. B. durch Maximierung der Dachflächennutzung, Fassadenflächennutzung). Eine zusätzliche Unterstützung der Produktion von Fotovoltaikanlagen ist aus heutiger Sicht daher nicht notwendig. Ob es künftig zusätzliche Massnahmen braucht, wird der Bundesrat aufgrund der fünfjährlichen Berichterstattung des Monitorings gemäss Artikel 55 Absatz 3 des Energiegesetzes vom 30. September 2016 (EnG; SR 730.0) beurteilen.
Im Weiteren ist festzuhalten, dass der Anschluss von Fotovoltaikanlagen insbesondere in Siedlungsgebieten deutlich geringere Netzanschlusskosten verursacht als der Anschluss von landschaftsverträglichen Fotovoltaikanlagen, wie von der Motionärin vorgeschlagen. Stromnetze sollen gemäss Stromversorgungsgesetz vom 23. März 2007 (StromVG; SR 734.7) effizient ausgebaut und die Netzkosten möglichst verursachergerecht verrechnet werden. Eine Integration von überproportional hohen Kosten in den Netzverstärkungskosten, verursacht durch den Anschluss von Fotovoltaikanlagen in peripheren Räumen, würde diesen beiden Prinzipien nicht gerecht werden und eine weitere Entsolidarisierung der Netzkosten zwischen den Kundengruppen verursachen.
Schliesslich zeigt die Studie von 2017 des Bundesamtes für Energie bezüglich Versorgungssicherheit "Modellierung der System Adequacy in der Schweiz", dass diese in der Schweiz auch im Winter mittel- bis langfristig gewährleistet ist (www.bfe.admin.ch > Versorgung > Stromversorgung > Stromversorgungsgesetz > System Adequacy). Inwiefern die Bevorzugung der Produktion aus Sonnenenergie an peripherer Lage einen substanziellen Beitrag zur Verbesserung der Versorgungssicherheit im Winter leisten kann, scheint jedoch fraglich, deshalb drängt sich diese Massnahme aus heutiger Sicht nicht auf.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.