18.4228 · Postulat · 2018-12-13
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, der aufzeigt, wie der Zugang zu Verhütung in der Schweiz für alle garantiert werden kann. Der Bericht soll bestehende Hürden identifizieren und konkrete Möglichkeiten und Massnahmen aufzeigen, wie diese Hürden mit Fokus auf vulnerable Gruppen beseitigt werden können. Besonders zu berücksichtigen sind von Armut betroffene und von der Sozialhilfe abhängige Personen, Jugendliche, Gruppen von Migrantinnen und Migranten wie Flüchtlinge und Menschen mit Behinderungen.
Begründung
Zugang zu Verhütung ist Bestandteil der reproduktiven Rechte. Verhütung ist sowohl für die persönliche Selbstbestimmung und Lebensgestaltung als auch für die öffentliche Gesundheit von Bedeutung, denn sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Prävention ungewollter Schwangerschaften, von HIV/Aids und zur Förderung der sexuellen Gesundheit. Voraussetzung ist ein niederschwelliger Zugang, der sowohl Information und Beratung wie auch die Verfügbarkeit von Verhütungsmitteln umfasst, welche für die jeweilige Person akzeptabel und bezahlbar sind. Der Zugang zu Verhütung ist nicht für alle Bevölkerungsgruppen sichergestellt, weshalb die Schweiz in europäischen Rankings wie dem Contraception Atlas nur mittelmässige Noten erhält. Während die Verhütung in der Schweiz als Privatsache gilt, wird sie in Ländern wie Deutschland, Frankreich und Belgien für Jugendliche und Menschen in schwierigen finanziellen Verhältnissen vergütet. Für Jugendliche leisten sie damit einen bedeutenden Präventionsbeitrag in einer wichtigen Übergangsphase zum Erwachsenenleben.
Hindernisse im Zugang zu Verhütung bestehen in der Schweiz auch für bestimmte Gruppen von Migrantinnen und Migranten, insbesondere für Flüchtlinge. Dies zeigt beispielsweise die Situationsanalyse "Sexuelle und reproduktive Gesundheitsversorgung von Frauen und ihren Säuglingen in Asylunterkünften" der Berner Fachhochschule. Die Studie, die vom BAG unterstützt wurde, stellt fest, dass der Zugang zu sicheren Verhütungsmitteln für asylsuchende Frauen erschwert ist. Gratis abgegeben werden Kondome, deren Anwendung jedoch vom Mann abhängt. Frauenspezifische Verhütung ist dagegen kostenpflichtig.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der gleichberechtigte Zugang zur Gesundheitsversorgung ist ein zentrales Anliegen der öffentlichen Gesundheit. Das betrifft auch den Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit. So ist der Zugang zu Verhütungsmitteln nicht nur eine Massnahme zur Prävention sexuell übertragbarer Infektionen, sondern auch ein wichtiger Faktor für eine selbstbestimmte Lebens- und Familienplanung.
Die Schweiz weist im internationalen Vergleich tiefe Schwangerschaftsabbruchraten auf. Bei Jugendlichen (15- bis 19-Jährige) finden besonders wenige Abbrüche statt. Migrantinnen weisen jedoch eine höhere Schwangerschaftsabbruchrate auf als Schweizerinnen. Der vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) unterstützte Bericht "Sexuelle und reproduktive Gesundheitsversorgung von Frauen und ihren Säuglingen in Asylunterkünften in der Schweiz" der Berner Fachhochschule aus dem Jahr 2017 zeigt, dass sich dies einerseits mit dem durch verschiedene Faktoren erschwerten Zugang zum Gesundheitssystem und andererseits mit den Kosten erklären lässt. Der Bericht enthält eine Liste von Empfehlungen, wie der Zugang zur Verhütung verbessert werden kann.
Der Bundesrat hat Kenntnis davon, dass die Schweiz in Bezug auf den Zugang zur Verhütung im internationalen Vergleich im Mittelfeld liegt. Dies liegt teilweise in der fehlenden staatlichen Finanzierung von Verhütungsmitteln begründet. Verhütungsmittel gehören nicht zu den im KVG definierten Pflichtleistungen. Dies erschwert insbesondere einkommensschwachen Bevölkerungsgruppen den Zugang zu Verhütungsmitteln.
Ebenso ist bekannt, dass die Kantone den Zugang zu Verhütungsmitteln für vulnerable Bevölkerungsgruppen, wie Armutsbetroffene, Sozialhilfebeziehende, Flüchtlinge oder Jugendliche, sehr unterschiedlich unterstützen. So müssen die Kosten für Verhütungsmittel bei Sozialhilfeempfängerinnen und -empfängern grundsätzlich nicht von der Sozialhilfe übernommen werden. In begründeten Fällen können sie jedoch als situationsbedingte Leistungen vergütet werden (vgl. dazu das Bundesgerichtsurteil BGer 8C_824/2015, E 13.2). Auch die Kostenübernahme der Verhütung für Asylbewerberinnen ist uneinheitlich. Gewisse Kantone übernehmen die Verhütungskosten für Asylbewerberinnen, während andere keine solchen Unterstützungszahlungen kennen.
Das Gesetz über die Schwangerschaftsberatungsstellen (SR 857.5) garantiert allen schwangeren Frauen und deren Partnern einen kostenlosen Zugang zu den kantonal finanzierten Beratungsstellen. Dabei umfasst der gesetzliche Auftrag der Beratungsstellen neben der Unterstützung im Falle einer Schwangerschaft auch die Beratung zur Schwangerschaftsverhütung. Sexuelle Gesundheit Schweiz (SGCH) vermittelt im Auftrag des BAG den Zugang zu den rechtlich garantierten unentgeltlichen Schwangerschaftsberatungsstellen.
Dem Bundesrat ist die Sachlage bekannt. Er stellt aber auch fest, dass viele Herausforderungen wie auch mögliche Massnahmen zur Verbesserung des Zugangs zur reproduktiven Gesundheitsversorgung bekannt sind. Die Kompetenz für deren Umsetzung liegt jedoch vorwiegend bei den Kantonen. Aus einem weiteren Bericht über den Zugang zur Verhütung in der Schweiz lassen sich kaum neue Erkenntnisse und Massnahmen herleiten.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.