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18.4237 · Postulat · 2018-12-13

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Obwohl die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO (Compenswiss) fast 35 Milliarden Franken schwer sind, wird noch immer nur lückenhaft über die Anlagen der Fonds informiert. Der Bundesrat wird daher beauftragt zu prüfen, ob ein Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung ausgearbeitet werden soll, der darauf abzielt, dass die Compenswiss von nun an regelmässig offenlegen muss, welche ausländischen Unternehmen und Länder (Staatsanleihen) in ihrem Portfolio vertreten sind. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Entscheidungen des unabhängigen Verwaltungsorgans der Compenswiss transparenter werden, ohne die Kompetenzen dieses Organs zu stark einzuschränken.

Begründung

Die Investitionspolitik der Compenswiss ist - mit Blick auf Vermögenserhalt und Vermögensaufbau der Fonds - eine grosse Herausforderung. 2017 wurde vom Bundesamt für Umwelt und vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen ein Pilotprojekt lanciert, das es ermöglicht, die klimatischen Auswirkungen der Investitionen von Versicherern und Pensionskassen zu bewerten. Die Interpellation Thorens Goumaz 18.3451 stellt die Frage nach den klimatischen Auswirkungen der Investitionspolitik der Compenswiss. Aus der Antwort des Bundesrates auf die Interpellation geht hervor, dass die Compenswiss an dem genannten Pilotprojekt nicht teilnimmt. Jedoch hat der Bundesrat den guten Willen der Compenswiss, was verantwortungsbewusste und nachhaltige Anlagen angeht, betont, da er anführt, dass die Compenswiss dem Schweizer Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (SVVK-Asir) beigetreten ist. Dieser Verein wurde zudem im Jahr 2015 (unter anderem) von der Compenswiss gegründet.

In seiner Antwort auf die Interpellation Vitali 16.3391 schreibt der Bundesrat: "Durch die Mitgliedschaft im Schweizer Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen erhält die Compenswiss Zusatzinformationen zu Unternehmen, die in ihrem Portfolio enthalten sind." Jedoch hat der Bundesrat an anderer Stelle explizit darauf aufmerksam gemacht, dass die Mitgliedschaft in diesem Verein zwar einen Mehrwert für das Image der Compenswiss darstellt, es der Compenswiss aber freisteht, den Empfehlungen des Vereins zu folgen oder nicht.

Ausserdem ist darauf hinzuweisen, dass in den Ausschluss-Empfehlungen auf der Website des SVVK-Asir nur 15 Unternehmen genannt werden und diese allesamt in der Rüstungsindustrie tätig sind. Dagegen werden zum Beispiel weder Unternehmen aufgeführt, die zur Gruppe der 100 Gesellschaften zählen, die allein für mehr als 70 Prozent der jährlichen CO2-Emissionen verantwortlich sind, noch werden Unternehmen genannt, die sich schwere arbeitsrechtliche Fehltritte erlauben.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Gemäss dem Ausgleichsfondsgesetz (SR 830.2) ist der Verwaltungsrat der Compenswiss für die Vermögensbewirtschaftung zuständig mit dem Ziel, das bestmögliche Verhältnis zwischen Liquidität, Sicherheit und marktkonformem Ertrag zu gewährleisten. Die Compenswiss nimmt ihre Verantwortung für eine umfassende und transparente Information über die Vermögensverwaltung gebührend wahr. Sie hat beispielsweise 2016 beschlossen, in ihrem Jahresbericht detailliertere Informationen über ihre externen Vermögensverwaltungsmandate zu publizieren.

Wie bereits in den Antworten zu den Motionen Feller 16.3049, "Vermögensverwaltung der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO. Umfassende und transparente Information des Parlamentes, der Medien und der Öffentlichkeit", und 15.3969, "Ausgleichsfonds der AHV, IV und EO. Information des Parlamentes über die den einzelnen externen Vermögensverwaltungen anvertrauten Vermögenswerte", dargelegt, erachtet es der Bundesrat nicht als angebracht, die Compenswiss zu verpflichten, weiter gehende Informationen über ihre Vermögensverwaltung zu veröffentlichen. Eine detaillierte Berichterstattung über die Vielzahl an Titeln der Compenswiss wäre mit sehr hohem Aufwand und Mehrkosten verbunden, die auch deshalb unverhältnismässig wären, weil die abschliessende Zuständigkeit für die Anlagepolitik weiterhin beim Verwaltungsrat der Compenswiss bleibt. Es würde zudem einer guten Governance widersprechen, wenn sich der Bundesrat in die operative Verantwortung des Verwaltungsrates einmischen würde. Der Bundesrat hält es daher nicht für angezeigt, die im Postulat geforderte Prüfung durchzuführen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.