18.4240 · Interpellation · 2018-12-13
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Die Schweiz unterhält 118 ausserparlamentarische Kommissionen. Etwa 1500 Kommissionsmitglieder treffen sich in diesen Gremien, inklusive 12 Mitglieder der eidgenössischen Räte und um die 100 Vertreterinnen und Vertreter der Bundesverwaltung. Die Mitgliedschaft zur Kommission und die Teilnahme an ihren Sitzungen werden vom Bund bezahlt. Die ausserparlamentarischen Verwaltungskommissionen ergänzen die Arbeit der Bundesverwaltung, heisst es. Doch einem Kosten- und Qualitätscheck sind sie nie unterzogen worden.
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Was sind die Aufgaben der Eidgenössischen Kommission für Konsumentenfragen? Wie sind sie von den Aufgaben vom Eidgenössischen Büro für Konsumentenfragen abzugrenzen?
2. Kann er drei konkrete Ergebnisse der Arbeit der Kommission - nur der Kommission, nicht des Büros - nennen? Als Ergebnis gelten dabei Vorschläge, Berichte oder Mahnungen, welche die Entscheidungen in der Bundesverwaltung oder im Bundesrat nachweislich beeinflusst haben. "Nachweislich" bedeutet, der Entscheid bezieht sich explizit auf die Kommission und das Ergebnis ihrer Arbeit.
3. Wie viel kostet die Kommission im Jahr?
4. Braucht es die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen noch?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Im Einklang mit Artikel 9 Absatz 2 des Konsumenteninformationsgesetzes (KIG; SR 944.0) berät die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen (EKK) den Bundesrat und die Departemente in Angelegenheiten, die die Konsumentinnen und Konsumenten betreffen. Sie tut dies namentlich in Form von an den Bundesrat gerichteten formellen Empfehlungen (https://www.konsum.admin.ch/bfk/de/home/themen/sekretariat-ekk/empfehlungen.html) oder in Form von Stellungnahmen im Rahmen der von der Bundesverwaltung durchgeführten Vernehmlassungen (https://www.konsum.admin.ch/bfk/de/home/themen/sekretariat-ekk/stellungnahmen.html).
Gemäss Artikel 9 Absatz 3 KIG fördert die Kommission zudem die partnerschaftliche Lösung von Konsumentenfragen. Deshalb ist die EKK auch als tripartite Kommission aufgebaut, die zu gleichen Teilen aus Vertreterinnen und Vertretern von Konsumentinnen und Konsumenten, Wirtschaft und Wissenschaft besteht. Das Büro für Konsumentenfragen (BFK) seinerseits nimmt die klassischen Tätigkeiten einer Verwaltungseinheit des Bundes wahr. Dabei ist das BFK namentlich im Rahmen von Ämterkonsultationen aktiv und mit den folgenden, ihm übertragenen spezifischen Aufgaben betraut: Gewährung und Aufteilung der Finanzhilfen an die Konsumentenorganisationen, Kontrolle der Einhaltung der Holzdeklaration, Führen des Sekretariats der EKK, Zusammenarbeit mit den anderen Bundesstellen und den Unternehmen im Bereich Produktesicherheit, namentlich für Informationen, sowie Sicherstellung der Berücksichtigung der Konsumenteninteressen in der Normung.
2. Als konkrete Ergebnisse der EKK können die folgenden drei Beispiele genannt werden:
a) Die Botschaft des Bundesrates betreffend die Änderung des Bundesgesetzes über den Konsumkredit bezieht sich sowohl auf das Schreiben der EKK vom 18. Juli 1995 mit ihren Empfehlungen im Hinblick auf ein künftiges neues Konsumkreditgesetz (BBl 1999 3169) als auch auf einen von der EKK im Vernehmlassungsverfahren gemachten Vorschlag (BBl 1999 3185).
b) Die Botschaft des Bundesrates zur Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verweist auf eine von der EKK (in ihren Empfehlungen vom 12. Juni 1997, 3. Juni 2003 und 6. November 2007) wiederholt gestellte Forderung nach einem griffigeren Instrumentarium gegen missbräuchliche allgemeine Geschäftsbedingungen (BBl 2009 6159). Für die EKK war die Angelegenheit mit dem Abschluss dieses Gesetzgebungsverfahrens und namentlich der Verabschiedung von Artikel 8 UWG aber nicht beendet. Sie verlangte in der Folge vom WBF (über das Seco) die Veröffentlichung einer Liste missbräuchlicher Klauseln (schwarze/graue Liste) als Orientierungshilfe für die Konsumentinnen und Konsumenten. Da die Veröffentlichung einer solchen Liste nicht in die Zuständigkeit des Seco fällt, setzte es diese Forderung in Form eines Vergleichs missbräuchlicher Klauseln in der Europäischen Union sowie durch die Veröffentlichung der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen um (https://www.Seco.admin.ch/Seco/de/home/Werbe_Geschaeftsmethoden/Unlauterer_Wettbewerb/Missbrauchliche_Geschaftsbedingungen.html).
c) In seiner Stellungnahme vom 14. März 2014 (BBl 2014 2993ff.) kam der Bundesrat den Forderungen des Berichtes der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates vom 14. November 2013 zur parlamentarischen Initiative Bonhôte 06.441, "Mehr Konsumentenschutz und weniger Missbräuche beim Telefonverkauf", nach, in dem auf die Empfehlung der EKK vom 6. März 2007 betreffend den Telefonverkauf (BBl 2014 925) Bezug genommen wird. Wie aus seiner Antwort auf die Motion Baumann 09.3703, "Schutz der Einwohner vor lästigen Telefonanrufen", hervorgeht, wollte der Bundesrat damit der Empfehlung der EKK Folge geben.
3. Im Einklang mit Artikel 8n der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV; SR 172.010.1) gehört die EKK in Bezug auf die Entschädigung zu den Kommissionen der Kategorie G1. Diese Kategorie umfasst die Kommissionen, die beratende Aufgaben haben und deren Tätigkeit von den Mitgliedern ein hohes allgemeines Fachwissen verlangt. Das Taggeld für die Mitglieder der Kommission beläuft sich auf 300 Franken. Die durchschnittlichen jährlichen Kosten betrugen 2016/17 rund 40 000 Franken.
Diese setzen sich folgendermassen zusammen: 21 800 Franken für die Entschädigung der Mitglieder (inkl. Reisekosten), rund 18 500 Franken für die Sekretariatskosten, weitere Sachkosten sind keine angefallen.
4. Die EKK entspricht einem starken Bedürfnis, da sie ein Organ ist, das vom Gesetz, d. h. von Artikel 9 KIG, vorgesehen ist. Dank des tripartiten Aufbaus der EKK ist es möglich, einerseits die Herausforderungen im Konsumentenbereich anhand eines offenen und konstruktiven Ansatzes zu erörtern und andererseits jeweils noch vor der parlamentarischen Debatte konsensfähige Lösungen zu erarbeiten. Die EKK nimmt auch eine wichtige Radarfunktion wahr, indem sie schon im Voraus die im Konsumentenbereich anstehenden Herausforderungen erkennt. Ausserdem organisiert die EKK jeweils Symposien, um die verschiedenen Partner zusammenzubringen.
Antwort des Bundesrates.