18.4241 · Interpellation · 2018-12-13
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Es stellen sich die folgenden Fragen:
1. Wann hat der Bundesrat von der Studie erfahren? Seit wann war ihm der Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannt?
2. Warum hat er vor der Abstimmung keine Transparenz über die Studieninhalte geschaffen?
3. Hat der Bund in irgendeiner Art und Weise direkt oder indirekt (z. B. über Agroscope oder den Schweizerischen Nationalfonds) Einfluss genommen auf den Publikationszeitpunkt?
4. Wurde die Studie direkt oder indirekt durch Bundesgelder unterstützt? Wenn ja: wie und in welchem Umfang?
5. Welche Auswirkungen haben die neuen Erkenntnisse auf den Vollzug des Tierschutzgesetzes? Wird die Würde des Tieres mit dem Vorliegen dieser neuen Erkenntnisse noch gewahrt?
6. Wird in der AP 22 plus auf die neuen Erkenntnisse Rücksicht genommen?
Begründung
Die Kuhhorn-Initiative "für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere" ist in der Bevölkerung auf grosse Sympathie gestossen, auch wenn sie am 25. November mit rund 54 Prozent Neinstimmen abgelehnt wurde. Zwei Wochen nach der Abstimmung wurde eine wissenschaftliche Studie veröffentlicht zur Enthornung von Kälbern (https://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S0031938418305547?via%3Dihub). Diese zeigt auf, dass 38 Prozent der enthornten Kälber eine chronische trigeminale Überempfindlichkeit entwickeln. Dazu kommt eine Beeinträchtigung des endogenen Schmerzmodulationssystems. Dazu die Studienautorin: "Wir schliessen daraus, dass die Folgen der Enthornung weit über die Akutphase hinaus reichen können. Einzelne Tiere können unabhängig vom Alter und von der Schmerzausschaltung zum Zeitpunkt der Enthornung von einer chronischen trigeminalen Überempfindlichkeit und somit von chronischem trigeminalem Schmerz betroffen sein."
Stellungnahme des Bundesrates
1.-3. In seiner Antwort auf die Motion Schelbert 16.3046 vom 11. Mai 2016, "Führt das Enthornen zu Phantomschmerzen?", bezog sich der Bundesrat auf die damals laufende Studie der Vetsuisse-Fakultät der Universität Bern, die mittels neurophysiologischer Untersuchungen Erkenntnisse zu Langzeitschmerzen nach dem Ausbrennen der Hornanlagen bei Kälbern bringen sollte. Die Studie war von der privaten Stiftung "Sur-la-Croix" mit Sitz in Basel in Auftrag gegeben worden. Die Autoren der Studie mit dem Titel "Can disbudding of calves (one versus four weeks of age) induce chronic pain?" und das Wissenschaftsjournal, in dem die Studie erschienen ist (Physiology & Behavior, Band 199, 1. Februar 2019, S. 47-55), haben den Publikationstermin festgelegt, der von der Universität Bern in einer Medienmitteilung vom 7. Dezember 2018 angekündigt wurde. Der Bund hat in keiner Art und Weise Einfluss auf den Publikationszeitpunkt genommen. Da die Studie vor der Abstimmung noch nicht publiziert war, konnte der Bundesrat deren Inhalt nicht kennen.
4. Die Studie wurde von der Stiftung "Sur-la-Croix" finanziert. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) bezahlte 27 000 Franken, damit die Studie finalisiert werden konnte.
5. Mit der Studie wurden keine wesentlichen neuen Erkenntnisse gewonnen. Sie zeigt, dass unter experimentellen Bedingungen bei 8 von 21 enthornten Kälbern auch 105 Tage nach dem Eingriff im Bereich der Wundnarbe eine Überempfindlichkeit festgestellt werden kann. Die Probenzahl ist jedoch sehr klein und die Dauer der Studie kurz. Die Studienergebnisse haben weder auf die geltenden Ausführungsbestimmungen noch auf die Frage der Würde der Tiere eine Auswirkung. Die Enthornung unter Schmerzausschaltung bleibt daher erlaubt, und die Tierhaltenden können unter Berücksichtigung des aktuellen Erkenntnisstands selber entscheiden, ob sie ihre Tiere enthornen oder nicht.
6. Die Vernehmlassung zur Agrarpolitik ab 2022 (AP 22 plus) wurde Anfang November 2018 eröffnet, also einige Wochen vor der Abstimmung über die Hornkuh-Initiative. In dem Entwurf ist keine Massnahme im Zusammenhang mit Enthornungen vorgesehen.
Antwort des Bundesrates.