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18.4245 · Motion · 2018-12-13

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Wartefristen für Einmalvergütungen von Fotovoltaik-Kleinanlagen (Kleiv) sind auf höchstens drei Monate zu verkürzen, solange die im Netzzuschlagsfonds ausreichende Liquidität im Laufe des Kalenderjahres den Betrag von 100 Millionen Franken dauerhaft überschreitet.

Begründung

Bis heute fehlt den mit der Energiestrategie beschlossenen Förderungen der Fotovoltaik der dringend notwendige Schub. Hauptgrund dafür sind die langen Wartezeiten für die Auszahlung der Einmalvergütungen. Für das Jahr 2019 hat nun das Bundesamt für Energie die Förderkontingente für Fotovoltaik deutlich erhöht. Aber auch dann sollen Neuanmeldungen von Kleinanlagen rund zwei Jahre (Grossanlagen immer noch sechs Jahre) bis zur Auszahlung warten müssen. Durch die Einmalvergütung wird rund ein Viertel der Kosten einer Solaranlage gedeckt. Mit der rascheren Auszahlung werden insbesondere auch kleinere Solaranlagen für den Eigengebrauch wirtschaftlich attraktiv.

Der Schritt zur Verkürzung der Auszahlungsdauer von Einmalvergütungen hat sich bereits abgezeichnet, liegt doch im Netzzuschlagsfonds für die Finanzierung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien eine Reserve von mehr als 500 Millionen Franken. Mit der von den Stimmberechtigten am 21. Mai 2017 angenommenen Erhöhung der zweckbestimmten Einnahmen des Netzzuschlags um rund 400 Millionen Franken pro Jahr wird auch weiterhin Geld zur Verfügung stehen. Es gibt deshalb keinen Grund und auch keine Rechtsgrundlage, warum die Auszahlung von Einmalvergütungen für Kleinanlagen bei ausreichender Liquidität verzögert werden soll.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Wartezeiten bis zur Auszahlung der Förderbeiträge sind darauf zurückzuführen, dass die Nachfrage seit Jahren weit höher ist als die zur Verfügung stehenden Fördermittel. Seit 2009 hat sich eine Warteliste gebildet, die nun dank mehr Mitteln im Netzzuschlagsfonds und der Einführung der Einmalvergütung rascher abgebaut werden soll.

Eine Anpassung der Wartefristen für kleine Fotovoltaikanlagen wäre nur möglich, indem das Budget erneut massiv erhöht würde. Dies ist jedoch aufgrund der finanziellen Situation des Netzzuschlagsfonds aktuell nicht möglich, denn gemäss Artikel 37 Absatz 4 des Energiegesetzes vom 30. September 2016 (EnG; SR 730.0) darf sich der Netzzuschlagsfonds nicht verschulden. Aus diesem Grund ist nicht nur die kurzfristige, sondern auch die langfristige Fondsliquidität sicherzustellen. Die Mehrzahl der Förderinstrumente geht mehrjährige Verpflichtungen ein, welche erst in ein paar Jahren zu einem Finanzabfluss führen. Insbesondere in den nächsten zwei bis drei Jahren ist mit einem erhöhten Mittelabfluss zu rechnen, für welche bereits heute die nötigen Reserven aufgebaut werden müssen.

Für das Jahr 2019 hat das Bundesamt für Energie die finanziellen Mittel für die Einmalvergütungen auf 250 Millionen Franken erhöht. Somit können rund 13 500 kleine Fotovoltaikanlagen durch eine Einmalvergütung gefördert werden. Dies entspricht einer Verdoppelung gegenüber dem Vorjahr und einer Reduktion der Wartezeit von drei auf rund eineinhalb Jahre. Bei der Einmalvergütung von grossen Fotovoltaikanlagen werden nächstes Jahr rund 1600 Projekte gefördert. Die Wartefrist kann damit deutlich von sechs auf voraussichtlich zwei bis drei Jahre reduziert werden.

Das Budget für die Förderung von Fotovoltaikanlagen ist im Vergleich zu den anderen Förderinstrumenten deutlich höher. So stehen zum Beispiel den Investitionsbeiträgen für Grosswasserkraftanlagen pro Jahr rund 50 Millionen Franken, für Geothermie-Erkundungsbeiträge und -Garantien rund 40 Millionen Franken und für Biomasseanlagen rund 8 Millionen Franken zur Verfügung.

Das Bundesamt für Energie überwacht laufend die finanzielle Situation des Netzzuschlagsfonds und passt die Budgets - unter Berücksichtigung der langfristigen Liquidität - jährlich bedarfsgerecht an. Die Wartezeiten für die Einmalvergütungen sollen dabei weiter deutlich reduziert werden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.