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Güter auf die Schiene. Auch bei bundesnahen Betrieben und in subventionierten Bereichen

18.4353 · Postulat · 2018-12-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, wie er mittels strategischen Zielen für die bundesnahen Betrieben oder mit Vorgaben in subventionierten Bereichen den Gütertransport auf der Schiene fördern kann.

Begründung

Kürzlich verlegte die Post den Pakettransport Härkingen-Thun von der Schiene auf die Strasse. Auch in anderen Bereichen wird der Schienentransport laufend abgebaut. So werden Zuckerrüben vermehrt auf der Strasse transportiert. Diese Verlagerung hat letztlich auch zur Folge, dass Verladepunkte geschlossen werden müssen, weil keine genügenden Transportmengen mehr zur Verfügung stehen. Auch beim Holztransport wird eine Verlagerung Richtung Strasse beobachtet. Der Bund kann bei den bundesnahen Betrieben über eine Anpassung der strategischen Zielen diese zu einem vermehrten Einsatz von Schienentransporten auffordern. In Bereichen, die von der öffentlichen Hand subventioniert werden, kann er ebenfalls entsprechende Anstrengungen einfordern.

Mit Blick auf die Klimapolitik der Schweiz müssen auch im Verkehrsbereich massive CO2-Einsparungen vorgenommen werden. Der Schienengüterverkehr ist sehr viel energieschonender als die Strasse und weitgehend CO2-neutral.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat teilt die Auffassung des Postulanten, dass ein höherer Marktanteil der Schiene im Gütertransport einen Beitrag zur Umwelt- und Klimapolitik der Schweiz leisten kann. Für den alpenquerenden Güterschwerverkehr besteht der explizite Verfassungsauftrag, die Verlagerung von der Strasse auf die Schiene herbeizuführen. Zentrale Massnahmen der schweizerischen Verkehrspolitik wie die Leistungssteigerung von Schieneninfrastrukturen und Güterverkehrsanlagen sowie die Internalisierung der externen Kosten des Strassengüterverkehrs mittels der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe LSVA wirken sich positiv auf den Marktanteil der Schiene im schweizerischen Güterverkehr aus. Welche Güter mit welchem Verkehrsträger befördert werden, liegt jedoch im freien Ermessen der Unternehmen. Der Bundesrat ist überzeugt, dass dieser Ansatz zu guten Resultaten führt. Unternehmensspezifische Vorgaben sind dagegen nicht der richtige Weg, um den Marktanteil der Schiene im Gütertransport zu steigern.

Vor diesem Hintergrund lehnt es der Bundesrat ab, den bundesnahen Unternehmen Vorgaben zur Transportlogistik zu machen. Dies umso mehr, als ausser der Post keines dieser Unternehmen über ein nennenswertes Güterverkehrsaufkommen verfügt. Der Bundesrat erachtet das für alle bundesnahen Unternehmen geltende strategische Ziel, dass diese im Rahmen der betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten eine am Grundsatz der Nachhaltigkeit orientierte Geschäftspolitik zu betreiben haben, als angemessen und ausreichend.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.