18.4369 · Motion · 2018-12-14
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Schweiz soll ihre Bemühungen intensivieren, mit anderen Ländern den Vollzug von Freiheitsstrafen im Herkunftsland zu verbessern, insbesondere mit den Nachbarländern und den Balkanstaaten.
Dabei ist der Strafvollzug im Ausland selbstverständlich so sicherzustellen und zu überwachen, dass die Regeln eines humanen Strafvollzugs eingehalten werden.
Begründung
Schon in der Vergangenheit wurden analoge Vorstösse gutgeheissen, allerdings leider mit nur beschränkter konkreter Wirkung. So haben z. B. vor zehn Jahren mehr als 150 Mitglieder des Nationalrates einen analogen Vorstoss "Strafvollzug in Herkunftsländern" unterschrieben, Mitunterzeichner stammten aus allen grossen Parteien, von links bis rechts.
Trotzdem sind es leider nur Einzelfälle, bei denen ausländische Verurteilte, die lange Strafen verbüssen müssen, ins Ausland überstellt werden können; manchmal selbst dann nicht, wenn die Betroffenen selbst eine Überstellung wünschen. Dies, obwohl das Potenzial und die Einsparungen enorm wären. Vor einiger Zeit hat z. B. der damalige Regierungsrat Käser als Vorsteher der KKJPD öffentlich befürwortet, Inhaftierte nach Kosovo in ein modernes, von der EU mitfinanziertes Gefängnis zu transferieren, wo der Vollzug lediglich 27 Franken pro Tag statt geschätzten 600 Franken pro Tag in der Schweiz kosten würde.
In den teilweise überfüllten Schweizer Gefängnissen sitzen überproportional viele ausländische Straftäter. Wird der Strafvollzug von langen Haftstrafen ins Ausland verlagert, kann mithilfe des Schweizer Engagements sichergestellt werden, dass die Insassen gemäss den geltenden Standards betreut bleiben und die Anforderungen der EMRK erfüllt werden. Denkbar ist unter anderem, Gremien zu schaffen, bei denen Schweizerinnen und Schweizer (z. B. Doppelbürger) mithelfen, diesen Strafvollzug im Ausland zu begleiten, zu überwachen oder sogar zu leiten.
Es bietet sich insbesondere auch die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit Italien. Die neue Regierung arbeitet eng mit Albanien zusammen und hilft bei der Finanzierung von dortigen Gefängnisplätzen, wie der neue Justizminister von Italien betonte. Die Schweiz könnte bei Projekten mithelfen. Sie hat sogar von Kosovo die Offerte erhalten, dass der junge Staat bereit wäre, intensiv mit uns zusammenzuarbeiten. Trotzdem hat die Schweiz bisher erst zwei Häftlinge dorthin überstellt (einen aus dem Aargau, einen aus Zürich).
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Schweiz hat ihre Bemühungen zur Überstellung von ausländischen Staatsangehörigen in deren Heimatstaat seit der Annahme der Motionen Stamm 08.3441 und Darbellay 07.3710 verstärkt. Insbesondere arbeitet die Schweiz auch darauf hin, dass Italien, Albanien sowie Bosnien und Herzegowina das Zusatzprotokoll ratifizieren; solange diese Staaten das Zusatzprotokoll nicht ratifiziert haben, können keine verurteilten Personen gegen ihren Willen überstellt werden.
Die Schweiz hat jedoch kaum Möglichkeiten, auf die notorisch lange Dauer und den Ausgang der Überstellungsverfahren einzuwirken. Es besteht keine Verpflichtung der Vertragsstaaten, einem Überstellungsersuchen stattzugeben. In der Schweiz entscheidet das Bundesamt für Justiz in Zusammenarbeit mit den dafür zuständigen kantonalen Behörden, ob einem Überstellungsersuchen stattgegeben werden kann. Lehnt die kantonale Strafvollzugsbehörde ein Ersuchen ab, hat der Bund keine Möglichkeit entgegenzuwirken. Deshalb bemüht sich der Bund auch intensiv darum, mit den Kantonen in dieser Sache stärker zusammenzuarbeiten.
In diesem Sinne ist der Bundesrat bereit, seine Bemühungen weiter zu intensivieren, um die Kooperation im Bereich der Überstellungen verurteilter Personen sowohl im Inland als auch im Ausland zu verbessern.
Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.