18.4395 · Motion · 2018-12-14
Bundeskanzlei
Erledigt
Wortlaut
Die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention 2014 war ein Meilenstein auf dem Weg zur Gleichstellung und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung. Doch hinsichtlich ihrer Umsetzung gibt es in der Schweiz viel zu tun. Noch verhindern vielfältige Barrieren eine echte Teilhabe von Menschen mit Behinderung an den unterschiedlichsten Lebensbereichen. Bei Behördeninformationen und der politischen Mitbestimmung fallen auch Sprachbarrieren ins Gewicht.1. Der Bundesrat wird aufgefordert, eine Strategie für die Verbreitung der leichten Sprache bei Informationen des Bundes zu erarbeiten und umzusetzen. Dabei sollen insbesondere Publikationen, welche Menschen mit Behinderung direkt betreffen, in leichte Sprache übersetzt werden.2. Es soll ein Pilotversuch mit Abstimmungserläuterungen in leichter Sprache durchgeführt werden.
Begründung
Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention ist es, dass Menschen mit Behinderung ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben führen können. Dazu müssen neben vielen anderen Hürden auch Sprachbarrieren überwunden werden. Behördenpublikationen und Wahl- und Abstimmungserläuterungen sind heute nicht auf Menschen mit einer Lese- und Schreibschwäche ausgerichtet. Europäische Nachbarländer bieten deshalb für gezielte Publikationen auch Informationen in leichter Sprache an (zum Beispiel https://www.bundestag.de/leichte_sprache/).Die Stiftung für Alphabetisierung und Grundbildung Schweiz (Sags) geht von 800 000 Menschen in der Schweiz aus, die einen einfachen Text nicht richtig lesen und verstehen, obwohl sie meistens die obligatorische Schulzeit durchlaufen haben. Mit der Technik der leichten Sprache können ihnen wichtige Behördeninformationen und die Möglichkeit zur politischen Partizipation trotzdem zugänglich gemacht werden.In einer Strategie zur leichten Sprache soll der Bund festlegen, wo überall Publikationen in leicht verständlicher Sprache die Information und die Partizipation von Menschen mit Schreib- und Leseschwächen verbessern sollen. Zudem soll ein Pilotversuch mit Abstimmungserläuterungen in leichter Sprache durchgeführt werden. Dies entspricht auch einer Forderung aus der UN-Behindertenrechtskonvention. Gemäss Artikel 29 sollen die Vertragsstaaten sicherstellen, "dass die ... Wahlmaterialien geeignet, zugänglich und leicht zu verstehen und zu handhaben sind".
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Mit dem Bericht "Behindertenpolitik" (in Erfüllung des Postulates Lohr 13.4245) hat der Bundesrat am 9. Mai 2018 Massnahmen zur Förderung einer barrierefreien Kommunikation beschlossen. Damit soll unter anderem die Umsetzung der Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG; SR 151.3) und der Uno-Behindertenrechtskonvention (SR 0.109) bei der Wahrnehmung der politischen Rechte gewährleistet werden. Zugleich hat der Bundesrat die Einsetzung einer interdepartementalen Arbeitsgruppe Behindertenpolitik gutgeheissen. Diese Arbeitsgruppe setzt unter anderem die Strategien und Massnahmen des Bundesrates zur Förderung der Rechte von Menschen mit Behinderungen um. Dazu eruiert und priorisiert sie Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Zum Mandat dieser Arbeitsgruppe gehört es auch, einen Umgang mit der leichten Sprache zu entwickeln. Dabei kann sie sich auf Vorarbeiten des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) und der Bundeskanzlei (BK) stützen. Punkt 1 der Motion ist daher bereits erfüllt.Bei den Abstimmungserläuterungen bemüht sich der Bundesrat stets um eine möglichst einfache und verständliche Sprache für alle Bürgerinnen und Bürger. Diese Texte lassen sich nicht beliebig vereinfachen, weil sie den gesetzlichen Anforderungen an die Information der Stimmberechtigten genügen müssen (Vollständigkeit, Sachlichkeit, Transparenz und Verhältnismässigkeit; Art. 10a Abs. 2 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte; SR 161.1). Die Abstimmungserläuterungen sind zwar als Akt des Bundesrates nicht beschwerdefähig. Das Bundesgericht kann sie aber bei Beschwerden als Teil der Informationslage im Vorfeld einer Volksabstimmung in allgemeiner Weise in seine Erwägungen einbeziehen (siehe BGE 138 I 61 im Zusammenhang mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz II).Daher wäre eine amtliche Übertragung solcher Texte in leichte Sprache mit erheblichen Schwierigkeiten und Risiken verbunden. Hinzu kommt, dass die Erläuterungen auch den zur Abstimmung stehenden Gesetzestext enthalten, wie ihn die Bundesversammlung verabschiedet hat. Nur über diesen Text stimmt die Bevölkerung ab - und nicht über eine allfällige nachträgliche Übertragung in leichte Sprache.Der Bund unternimmt bereits Anstrengungen, um die Informationen zu eidgenössischen Abstimmungen auch Menschen mit Behinderung zugänglich zu machen. So sind die Abstimmungserläuterungen auch als barrierefreies PDF auf www.admin.ch zu finden. Nebst den Erläuterungen des Bundesrates stellen die Bundeskanzlei und die Departemente zusätzliche Informationen zu den Abstimmungen zur Verfügung. Dazu gehören die Erklärvideos, welche die Bundeskanzlei seit Juni 2016 zu jeder Abstimmungsvorlage veröffentlicht und die sich inhaltlich auf die Abstimmungserläuterungen abstützen. Diese Videos können auch Personen mit Lese- und Schreibschwäche den Zugang zu den Abstimmungsinformationen erleichtern. Sie erscheinen zudem in Gebärdensprache. Sowohl diese Erklärvideos als auch die Abstimmungserläuterungen sind seit Mitte Januar 2019 auf der App Vote-Info zugänglich.Bei der Aufbereitung von Informationen zu Abstimmungen oder aktuellen politischen Themen für besondere Zielgruppen haben private Organisationen einen grösseren Spielraum als die Gemeinwesen. So bietet etwa Easyvote, ein vom Bund im Rahmen der Kinder- und Jugendförderung unterstütztes Projekt des Dachverbandes Schweizer Jugendparlamente, spezifisch für 18- bis 25-Jährige aufbereitete Informationen an. Ein solches Vorgehen erscheint auch für Stimmberechtigte, die auf Informationen in leichter Sprache angewiesen sind, zielführend.Der Bundesrat möchte daher davon absehen, in einem Pilotversuch die Abstimmungserläuterungen in leichter Sprache zu veröffentlichen. Er wird jedoch prüfen, welche Informationen zu politischen Themen er in leichter Sprache anbieten kann.