Im Rahmen seines Auftrags, steuerliche Massnahmen für Start-ups zu ergreifen, sollte der Bundesrat diesen wissenschaftsbasierten Unternehmenstyp zuerst definieren
18.4402 · Interpellation · 2018-12-14
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Die vom Parlament angenommene Motion 17.3261 beauftragt den Bundesrat damit, eine attraktive und international wettbewerbsfähige Lösung für die steuerliche Behandlung von Start-ups auszuarbeiten.
Einige Fragen bleiben noch offen:
1. Sollte der erste Schritt nicht darin bestehen, diesen wissenschaftsbasierten Unternehmenstyp zu definieren, der für unser Innovationspotenzial von entscheidender Bedeutung ist? Eine solche Definition wurde seit Jahren wiederholt gefordert, insbesondere im Postulat 13.4237.
2. Gedenkt der Bundesrat, eine Definition von Start-ups vorzulegen?
3. Wenn nein: Wie will er Massnahmen für einen Unternehmenstyp ergreifen, dessen Besonderheit er nicht anerkennt?
Ich nehme zur Kenntnis, dass der Bundesrat eine solche Definition nie angegangen ist. Um Zeit zu sparen, erinnere ich daher daran, dass derartige Definitionen in den Gesetzgebungen zahlreicher Länder und auch von Kantonen enthalten sind. Man muss sich also nur davon inspirieren lassen.
Stellungnahme des Bundesrates
Mit der überwiesenen Motion 17.3261 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, für die steuerliche Behandlung von Start-ups inklusive von deren Mitarbeiterbeteiligungen eine attraktive und international wettbewerbsfähige Lösung auszuarbeiten. Die Erarbeitung entsprechender Massnahmen setzt eine Analyse des Ist-Zustandes und des Handlungsbedarfes voraus. Die Eidgenössische Steuerverwaltung wird zu diesem Zweck im ersten Quartal 2019 eine Konsultation mit Start-up-Verbänden durchführen.
Die Analyse soll aufzeigen, ob Massnahmen zielführend sind, die ausschliesslich für Start-up-Unternehmen beziehungsweise deren Mitarbeitende gelten, oder aber Massnahmen, die für sämtliche Unternehmen bzw. Mitarbeitende Anwendung finden. Der Bundesrat wird nach einer umfassenden Analyse entscheiden, in welcher Form sich das Anliegen des Parlamentes aus seiner Sicht am besten erfüllen lässt. Die sich stellenden Fragen sollen auch im Rahmen der genannten Konsultation thematisiert werden.
Antwort des Bundesrates.