18.4404 · Interpellation · 2018-12-14
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Ein Ziel der Strategie Digitale Schweiz ist es, Unternehmen und insbesondere Start-ups zu konsultieren. Diese verfügen oft über weitreichende Kenntnisse der Themen, die von der Strategie angesprochen werden. Allerdings scheint es so, als würden nur sehr wenige Unternehmen in den Aktionsplan einbezogen. Insgesamt sind es nur etwa zehn Privatunternehmen, darunter ein einziges Start-up-Unternehmen. Dieses wurde jedoch noch nicht kontaktiert.
Ausserdem enthält das am 18. September 2018 veröffentlichte Dokument "Aufnahmekriterien für bundesexterne Massnahmen im Aktionsplan Digitale Schweiz" eine Reihe sehr strenger Teilnahmebedingungen. Diese Kriterien entmutigen die Unternehmen, denen die Zeit fehlt, sich damit zu befassen. Das Dokument stellt die Aufnahme in den Aktionsplan in der Tat als ein Privileg für die ausgewählten Unternehmen dar. Jedoch sind die Unternehmen gar nicht auf den Aktionsplan angewiesen. Im Gegenteil: Die Strategie Digitale Schweiz ist auf das Fachwissen der Unternehmen angewiesen. Daher frage ich den Bundesrat:
1. Kann er das Verfahren zur Konsultation von Unternehmen proaktiver und weniger entmutigend gestalten?
2. Kann er das Verfahren zur Konsultation von privaten Unternehmen und ihre Aufnahme in den Aktionsplan zumindest vereinfachen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die aktualisierte Strategie Digitale Schweiz vom 5. September 2018 führt erstmals auch national bedeutende Projekte von bundesexternen Akteuren im Aktionsplan auf. Damit will der Bundesrat dem für die Digitalisierung der Schweiz wertvollen Innovationspotenzial von privatwirtschaftlichen Unternehmen Rechnung tragen. Er hat die Kriterien für die Aufnahme externer Massnahmen bewusst offen formuliert, dies mit dem Ziel, der Breite von möglichen Digitalisierungsmassnahmen aus der Wissenschaft und Wirtschaft gerecht zu werden. Zugleich sollen die Kriterien sicherstellen, dass alle aufgeführten Massnahmen für eine breite Bevölkerungsschicht oder die Schweizer Wirtschaft relevant sind und einen Mehrwert bieten. Sie sollen nicht als Werbefenster für einzelne Unternehmen oder Produktideen dienen.
1. Im Rahmen des Dialogs Digitale Schweiz werden potenzielle externe Träger von Massnahmen für den Aktionsplan Digitale Schweiz aktiv angesprochen. Dies gilt es insbesondere im Hinblick auf die nationale Konferenz Digitale Schweiz, welche im dritten Quartal 2019 stattfinden wird, zu verstärken. Vorgesehen sind mehrere zielgruppenorientierte Kommunikationsmassnahmen, unter anderem auf Social Media. Diese dienen auch dazu, den Anteil der bundesexternen Massnahmen von kleinen Unternehmen und Start-ups zu erhöhen.
Die Publikation einer bundesexternen Massnahme im Aktionsplan begründet keinen Anspruch auf finanzielle oder personelle Unterstützung durch die Bundesverwaltung.
2. Im ersten Quartal 2019 wird der Aktionsplan Digitale Schweiz im Internet neu lanciert. Dafür werden alle Massnahmen des Aktionsplans auf der Website digitaldialog.swiss übersichtlich aufbereitet und weiterführende Informationen (Federführung, Partner usw.) zu jeder Massnahme veröffentlicht. Im gleichen Zug wird der Prozess für die Antragstellung für die Aufnahme von bundesexternen Massnahmen in den Aktionsplan überarbeitet, mit einem einfachen Online-Formular ergänzt und in seiner Benutzerfreundlichkeit verbessert.
Antwort des Bundesrates.