18.4407 · Interpellation · 2018-12-14
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Die sogenannte Hornkuh-Initiative wurde zwar in der Volksabstimmung abgelehnt, hat aber doch eine beachtliche Welle der Sympathie erfahren. Die Idee, den Inhalt dieser Initiative in die Bundesverfassung zu schreiben, war ein Grund für die Ablehnung des Begehrens. Daraus kann durchaus geschlossen werden, dass man das Thema nun auf Gesetzesstufe angehen sollte. Das Thema sollte unter dem Gesichtspunkt des Tierwohls (körperliche Unversehrtheit) und des Wohls des Bewirtschafters oder der Bewirtschafterin (Sicherheit und Arbeitseffizienz) angegangen werden, und dabei sollte man nicht die Tierhaltungsformen, nämlich Freilaufställe und Ställe mit Anbindehaltung, die beide ihre Vorteile haben, gegeneinander ausspielen.
Die von den Fortschritten der Technik ermöglichten Arbeitsrationalisierungen entlasten die Tierhalter von schweren und mühevollen Aufgaben und spielen Zeit und Energie frei, die zugunsten des Tierwohls (mehr Zeit des Tierhalters für seine Tiere, Auslauf gemäss RAUS-Programm, Beobachtung der Tiere, Kontakt und Begleitung beim Auslauf) eingesetzt werden können. Da sich die Techniken und Technologien fortlaufend weiterentwickeln, kann nicht zugewartet werden, bis die Agrarpolitik 22 plus umgesetzt ist und damit Unterstützungsbeiträge zum Anschub solcher Massnahmen zur Verfügung stehen.
Ist der Bundesrat vor diesem Hintergrund zu Folgendem bereit?
1. Möglichst rasche Schaffung von Unterstützungsmöglichkeiten für den Zugang - beim Neubau oder bei der Sanierung von landwirtschaftlichen Gebäuden - zu neuen Techniken und Technologien, die sowohl den Tierhaltern die Arbeit erleichtern wie auch das Tierwohl garantieren. Solche Unterstützungen sollen Anreizinstrumente sein und sowohl dem Willen, das Tierwohl zu schützen, wie auch den Bedürfnissen nach einer Rationalisierung der Arbeit der Tierhalter (Einstreuung und automatische Fütterung, Melksysteme, Entmistungsanlagen) Rechnung tragen.
2. Abschaffung der Mindestbetriebsgrössen (in Standardarbeitskräften, SAK) für diese Art von Strukturverbesserungen in Regionen, in denen der Fortbestand der Landwirtschaft gefährdet ist.
3. Auftrag an Agroscope, einen Stall 4.0 für die höheren Bergzonen zu entwerfen und zu testen, der die Bedürfnisse des Tierwohls (körperliche Unversehrtheit) und des Tierhalters (Sicherheit und Arbeitseffizienz) unter einen Hut bringt und zudem Aspekten wie möglichst kleinem Bodenverbrauch, Steilheit des Geländes und starken Niederschlägen im Winter Rechnung trägt.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Hornkuh-Initiative wurde gemäss den vorläufigen Ergebnissen vom Volk mit 54,7 Prozent Neinstimmen und mit 18 zu 5 Standesstimmen verworfen.
1. Der Bund fördert heute die besonders tierfreundliche Haltung mit sogenannten Tierwohlbeiträgen, welche unabhängig davon ausgerichtet werden, ob die Tiere Hörner tragen oder nicht. Die dazu nötigen Instrumente sind vorhanden, in der Praxis seit Langem etabliert und werden im Rahmen der Agrarpolitik 2022 plus weiterentwickelt. Konkret unterstützt der Bund mit Beiträgen besonders tierfreundliche Produktionsformen wie tierfreundliche Stallhaltungssysteme und den regelmässigen Auslauf ins Freie (Art. 72 Abs. 1 DZV; SR 910.13).
Der Zugang zu neuer Technologie wird durch den Bund mit Forschung und Beratung unterstützt. Besonders hervorzuheben sind die Bestrebungen zur Digitalisierung und Automatisierung, was unter dem Titel "Produktionssysteme durch Smart Farming optimieren" ein Forschungsfeld von Agroscope ist. Mit diesen neuen Technologien kann die Arbeit des Landwirts rationalisiert, vereinfacht und sicherer gestaltet werden. Die automatisierten Systeme werden auch hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Tier- und Umweltschutz sowie arbeitswirtschaftlichen Aspekten geprüft. Zudem wird geklärt, unter welchen Voraussetzungen die neuen Systeme in der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft einen Mehrwert bringen.
Der Einsatz von neuen Technologien in der Tierhaltung wird mit pauschalen Investitionshilfen unterstützt (SVV; SR 913.1). In der Vernehmlassungsvorlage zur Agrarpolitik ab 2022 (AP 22 plus) wird vorgeschlagen, innerhalb der vorgeschlagenen Zahlungsrahmen neu auch Investitionshilfen für innovative Technologien (inkl. solche des Smart Farmings) zur Reduktion von negativen Umweltwirkungen sowie zur Förderung von Tierwohl und -gesundheit zu gewähren (Art. 87a Abs. 1 Bst. h E-LwG). Auch die vorgeschlagene Unterstützung von Pilot- und Demonstrationsprojekten kann potenziell einen Beitrag leisten, die Einführung von Smart-Farming-Technologien in der Praxis zu beschleunigen (Art. 118 Bst. b und c E-LwG).
2. In Berg- und Hügelgebieten, wo die Bewirtschaftung oder eine genügende Besiedlungsdichte gefährdet ist, können Landwirtschaftsbetriebe bereits ab einer Grösse von 0,6 Standardarbeitskräften (SAK) mit Strukturverbesserungsmassnahmen unterstützt werden (Art. 3a SVV). Dies entspricht zum Beispiel einer minimalen Betriebsgrösse von 8 Hektaren landwirtschaftlicher Nutzfläche mit einer Hangneigung über 18 Prozent mit Haltung von 8 Milchkühen. In den übrigen Gebieten liegt die Mindestanforderung für die Ausrichtung von Investitionshilfen bei 1,0 SAK (Art. 3 SVV). Mit der Weiterentwicklung der Agrarpolitik steht die Stärkung des Unternehmertums und der betrieblichen Effizienz bei gleichzeitiger Erhaltung von vielfältigen bäuerlichen Betriebsstrukturen im Fokus. Der technologische Fortschritt und die Digitalisierung sollen optimal genutzt werden können. Um dieses Ziel erreichen zu können, braucht es Betriebe, die eine minimale Grösse haben. Eine Reduktion der SAK-Grenze ist daher nicht sinnvoll. Direktzahlungen werden bereits ab einer Betriebsgrösse von 0,2 SAK gewährt.
3. Im Rahmen des strategischen Forschungsfelds 11, "Produktionssysteme durch Smart Farming optimieren", forscht Agroscope intensiv im Bereich der Digitalisierung der Rindviehhaltung. Es ist sinnvoll, die Forschungsgelder in Projekte zu investieren, welche Technologien erforschen, die sowohl im Tal- wie auch im Berggebiet anwendbar sind. Es wäre dagegen wenig sinnvoll, wenn Agroscope an einem Normstall für das Berggebiet forschen würde. Normställe sind wegen unterschiedlichen Produktionsformen, Geländeformen und Höhenlagen oder allfälligen Gefahrenzonen nicht in andere Regionen extrapolierbar. Zudem werden bestehende Gebäude und Anlagen, aber auch spezifische Anliegen und Ansprüche eines Betriebs in einen Neubau einbezogen. Dies bedingt flexible, situationsbezogene Lösungen. Die konkrete Umsetzung muss in enger Zusammenarbeit mit Baufachleuten geschehen. Innerhalb der rechtlichen Schranken sollte die Planungsfreiheit nicht weiter durch Normställe und die sich daraus zwangsläufig ergebenden Normen eingeschränkt werden. Ein spezifischer Forschungsstall für das Berggebiet würde zudem die finanziellen Ressourcen zu stark in einem Forschungsgebiet binden. Agroscope unterstützt jedoch zusammen mit Agridea die Wissensvermittlung mit spezifischen Weiterbildungskursen für Baufachleute. In dieser Funktion wird auch das Berggebiet berücksichtigt.
Antwort des Bundesrates.