18.486 · Parlamentarische Initiative · 2018-12-12
Parlament
Erledigt
Wortlaut
Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung wird wie folgt geändert:
Art. 64 Abs. 8
Aufgehoben
Begründung
Versicherte mit niedrigem Einkommen oder Personen mit vorübergehenden Liquiditätsengpässen haben die Möglichkeit, ihre Mietzinskaution zu versichern statt den geschuldeten Betrag auf ein Bankkonto einzuzahlen.
Analog dazu sollte es möglich sein, die Franchise der Krankenversicherung zu versichern. Niemand sollte wegen fehlender Mittel oder vorübergehender Liquiditätsengpässe gezwungen sein, auf die Wahl einer höheren Franchise zu verzichten, und damit nicht von einer niedrigeren Prämie profitieren können.