18.5004 · Fragestunde. Frage · 2018-02-26
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Die "BaZ" veröffentlichte jüngst mehrere Reportagen über minderjährige Asylanten (UMA) aus Ostafrika, die jegliche Kooperation verweigern, integrations- und arbeitsunwillig sind. Gemäss geltendem Asylrecht ist "den besonderen Aspekten von minderjährigen Flüchtlingen Rechnung zu tragen".
- Welche konkreten "Aspekte" kommen in der Praxis vor, die bei UMA speziell zu berücksichtigen sind?
- Inwiefern fehlen im geltenden Recht Grundlagen, um erzieherische Massnahmen bei Asyl-Querulanten durchzusetzen?