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18.5029 · Fragestunde. Frage · 2018-02-27

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Gemäss der "NZZ" vom 9. Februar 2018 soll der Bundesrat noch vor dem Sommer eine weitere Aufweichung der Kriegsmaterialverordnung prüfen.

Ich bitte darum den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Frage:

Ist er der Ansicht, dass die Versprechen bei der Abstimmung zur Kriegsmaterial-Initiative 2009, nämlich, die damals geltenden Exportregulierungen nicht weiter zu verwässern, noch eingehalten werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Artikel 22 des Kriegsmaterialgesetzes sieht vor, dass die Herstellung, die Vermittlung, die Ausfuhr und die Durchfuhr von Kriegsmaterial für Empfänger im Ausland bewilligt werden, wenn dies dem Völkerrecht, den internationalen Verpflichtungen und den Grundsätzen der schweizerischen Aussenpolitik nicht widerspricht. Durch diesen Rahmen ist der Handlungsspielraum für eine Anpassung der Bewilligungskriterien in der dem Kriegsmaterialgesetz untergeordneten Kriegsmaterialverordnung beschränkt. Die Gefahr einer Verwässerung ist deshalb nicht gegeben.