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18.5049 · Fragestunde. Frage · 2018-02-28

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat hat in den Jahren 2014 und 2017 zweimal den Tarmed revidiert. Das Bundesamt für Justiz meldete gemäss Recherchen von "Tages-Anzeiger" und "Weltwoche" grosse Vorbehalte an.

Warum flossen diese Vorbehalte nicht in den Entscheid ein?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Anpassungen am Tarmed haben den ordentlichen Rechtsetzungsprozess durchlaufen. Das Bundesamt für Justiz (BJ) konnte sich mehrfach zu den vorgesehenen Änderungen per 1. Januar 2018 äussern. Die Rückmeldungen des BJ sowie weitere relevante Punkte wie die Ergebnisse der Vernehmlassung und die Rechtsstreitigkeit betreffend Tarmed-Eingriff 2014 wurden gegenüber dem Gesamtbundesrat transparent ausgewiesen. Die Einwände des BJ, dass die einzelnen Massnahmen teilweise genauer und fundierter begründet werden sollten, wurden berücksichtigt. Damit verblieben keine auszuweisenden Differenzen mehr. Dies wurde im Bundesratsantrag auch so angegeben. Bezüglich des "Generalvorbehalts" des BJ ist zu sagen, dass dieser sich in erster Linie auf die Komplexität der Vorlage bezieht sowie auf eine mögliche gerichtliche Prüfung im Einzelfall. Dem Bundesrat lagen somit über den ganzen Prozess alle notwendigen Informationen vor. Er war über alle Risiken und Vorbehalte informiert und hat seinen Entscheid in Kenntnis der Sachlage treffen können.

Tarmed. Wurden rechtliche Bedenken des Bundesamtes für Justiz übergangen? | Lexipedia | Lexipedia