18.5057 · Fragestunde. Frage · 2018-02-28
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Anlässlich der Sitzung der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates am 1. Februar 2018 kündigten das WBF und das VBS an, die Verordnung über Kriegsmaterial zu revidieren, um unter anderem Exporte in Kriegsländer zu genehmigen.
Beabsichtigt der Bundesrat, seinen internationalen Verpflichtungen in diesem Bereich, namentlich dem Vertrag über den Waffenhandel (ATT, Arms Trade Treaty), nachzukommen?
Stellungnahme des Bundesrates
Beim Vertrag über den Waffenhandel handelt es sich um ein juristisch verbindliches Abkommen. Artikel 22 des Kriegsmaterialgesetzes (SR 514.51) hält ausdrücklich fest, dass Kriegsmaterialgeschäfte nur bewilligt werden können, wenn dies unter anderem den internationalen Verpflichtungen der Schweiz nicht widerspricht. Die Einhaltung des Vertrags über den Waffenhandel im Rahmen der nationalen Exportkontrolle ist damit explizit sichergestellt. Dabei wendet die Schweiz ein restriktiveres Exportkontrollregime an, als es der Vertrag vorschreibt.