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18.5112 · Fragestunde. Frage · 2018-02-28

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Polygamie ist in der Schweiz verboten. Gleichzeitig können anerkannte und auch vorläufig aufgenommene Flüchtlinge Familiennachzug geltend machen. Das betrifft auch muslimische Männer mit mehreren Frauen.

- Wie sieht die Schweizer Praxis aus?

- Kann der Bundesrat ausschliessen, dass im Rahmen des Familiennachzugs auch Zweitfrauen in die Schweiz kamen?

- Wenn nicht: Wie viele Personen (Frauen und Kinder) sind aus Vielehen in die Schweiz gekommen?

Stellungnahme des Bundesrates

Beim asyl- und ausländerrechtlichen Familiennachzug beschränkt sich der Kreis der anspruchsberechtigten Personen grundsätzlich auf die Ehegatten und minderjährigen Kinder. Bei Ehegatten bestimmt sich die Anerkennung der Heirat nach den gesetzlichen Bestimmungen desjenigen Staates, in dem die Heirat stattgefunden hat. Davon ausgenommen sind Ehen, die gegen den schweizerischen Ordre public verstossen. Dazu gehören auch polygame Ehen. Die kantonalen Migrationsbehörden und das Staatssekretariat für Migration prüfen jedes Gesuch um Familiennachzug sorgfältig. Dem Bundesrat ist kein Fall bekannt, in dem Zweitfrauen im Rahmen des asyl- respektive ausländerrechtlichen Familiennachzugs die Einreise in die Schweiz bewilligt wurde.