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18.5133 · Fragestunde. Frage · 2018-03-06

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Das überwiesene Postulat verlangt eine Anpassung der OKP-Beiträge an die Pflegeleistungen. Diese sind seit 2011 unverändert. Inzwischen hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Migel-Produkte in der Pauschale inbegriffen sind. Damit wird die finanzielle Situation von Pflegeheimen verschärft, insbesondere wenn die Kantone/Gemeinden nicht kompensieren.

Es stellen sich folgende Fragen:

- Wann wird der Bundesrat die OKP-Beiträge anpassen?

- Wie wird er Migel-Produkte berücksichtigen?

Stellungnahme des Bundesrates

Mit dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes ist die Sicht des Bundesrates bestätigt, wonach die Verbrauchsmaterialien in den Pflegebeiträgen enthalten sind und nicht separat abgegolten werden. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist diesbezüglich mit den betroffenen Akteuren in Kontakt. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) überprüft zurzeit die Höhe der 2011 festgelegten Beiträge der einzelnen Pflegebedarfsstufen. Die Überprüfung wird zeitgleich mit der Evaluation der Neuordnung der Pflegefinanzierung abgeschlossen. Diese wird im ersten Halbjahr 2018 vorliegen. Das EDI wird das weitere Vorgehen festlegen.