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18.5219 · Fragestunde. Frage · 2018-05-28

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Nach dem Postgesetz muss die Post die Zustellpreise für Pakete nach einheitlichen Grundsätzen festlegen, d. h. sie muss alle ihre Kundinnen und Kunden gleich behandeln.

Jedoch legt der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 18.3013 offenbar dar, dass diese Vorgabe bei Massensendungen nicht gilt.

Auf welcher rechtlichen Grundlage beruht die Aussage des Bundesrats, dass die Vorgabe der Gleichbehandlung bei Massensendungen nicht gilt?

Zustellpreise für Pakete. Ist die Gleichbehandlung aller Kundinnen und Kunden der Post gewährleistet? | Lexipedia | Lexipedia