18.5539 · Fragestunde. Frage · 2018-09-19
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Verheiratete erhalten seit Jahrzehnten gegenüber Konkubinatspaaren nur 150 Prozent AHV-Rente.
Das ist verfassungswidrig, und die Rechtfertigung mit der Witwenrente rechtfertigt diese Reduktion keinesfalls. Ausserdem ist diese Ungerechtigkeit verfassungswidrig. Das Parlament diskutiert seit Jahren und konnte sich bis heute nicht einigen.
Ist der Bundesrat bereit, zum Ausgleich dieser Ungleichbehandlung den verheirateten Ehepaaren jeweils pro Jahr eine 13. AHV-Rente zu bezahlen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Rentenauszahlung ist gesetzlich geregelt. Der Bundesrat hat keine Kompetenz, Ehepaaren eine 13. AHV-Rente auszurichten. Die Reform der Altersvorsorge sah eine moderate Erhöhung der Plafonierung von 150 Prozent auf 155 Prozent vor. Allerdings wurde die Reform im letzten Jahr abgelehnt. Mit der Motion der CVP-Fraktion 16.3103, "Beseitigung der Heiratsstrafe auch in der AHV", wurde das Anliegen im Parlament aufgenommen. Am 7. März 2018 hat der Nationalrat die Motion angenommen. Das Geschäft ist nun beim Ständerat.