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18.5551 · Fragestunde. Frage · 2018-09-19

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Gemäss Bundesgericht genügt keines der Corela/Medlex-Gutachten, die unter der Leitung eines Arztes erstellt wurden und von diesem unerlaubterweise verändert wurden, den Standards für Rechtsverfahren, und zwar unabhängig davon, ob eine konkrete Veränderung eines bestimmten Gutachtens nachgewiesen werden konnte oder nicht.

- Was für eine Haltung nimmt der Bundesrat angesichts dieser neuen Entwicklung ein?

- Teilt er die Einschätzung des Bundesgerichtes?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)

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