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18.5555 · Fragestunde. Frage · 2018-09-19

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Uno-Ausschuss hat die Wegweisung einer Eritreerin nach Italien gestoppt. Der Entscheid fiel, weil es in Italien keine Behandlungsangebote für Personen gibt, die ein Foltertrauma erlitten haben.

- Unterstützt der Bundesrat diesen Entscheid?

- Ist es nicht falsch, dass die Schweiz praktisch für allfällige Defizite in der Behandlung von Foltertraumatisierten in Italien geradestehen muss?

- Könnten italienische Staatsangehörige aus diesem Entscheid Nutzen schlagen, indem sie einen Antrag auf medizinische Versorgung in der Schweiz stellten?

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