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18.5603 · Fragestunde. Frage · 2018-11-26

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Nach einem langwierigen Verfahren wurde entschieden, dass die unrechtmässig erhobene Mehrwertsteuer auf Radio- und Fernsehgebühren vom Bundesamt für Kommunikation an alle Haushalte zurückgezahlt werden muss, die zu viel gezahlt haben. Den ersten Schätzungen zufolge beläuft sich der Rückzahlungsbetrag auf je 50 bis 70 Franken. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ist dafür zuständig, die gesetzliche Grundlage für diese Rückzahlungen auszuarbeiten.

Kann das UVEK Auskunft über die Dauer des Verfahrens geben und den Zeitpunkt nennen, an dem die Rückzahlungen durchgeführt werden könnten?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)