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18.5613 · Fragestunde. Frage · 2018-11-27

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Artikel 27c der Weinverordnung wurde geändert. Bisher war die Gesetzgebung permissiv, und es oblag den Kantonen, die Umsetzung gewisser Praktiken einzuschränken. Von nun an wird sie restriktiv sein, und es wird den Kantonen obliegen, gewisse Praktiken zu erlauben. Das Subsidiaritätsprinzip wird offenkundig nicht beachtet. Diese Tatsache wurde in der Vernehmlassung von Fachleuten aus der Branche aufgezeigt.

Aus welchen Gründen haben sich das Bundesamt für Landwirtschaft und der Bundesrat trotz des Widerspruchs aus der Branche für diese Änderung entschieden?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)