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18.5637 · Fragestunde. Frage · 2018-11-28

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

2015 hat der Bundesrat die Fragen 15.5148 und 15.5149 beantwortet und dabei betont, dass die Verantwortung zur Information von Patientinnen und Patienten, die Prothesen tragen, bei den Spezialärztinnen und -ärzten liegt. Dennoch erhalten die Patientenorganisationen noch immer regelmässig Beschwerden von Prothesen tragenden Personen, die von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt nicht informiert wurden.

- Wie können Ärztinnen und Ärzte dazu verpflichtet werden, ihre Patientinnen und Patienten zu informieren?

- Wäre ein systematisches Implantat-Register diesem Zweck dienlich?

Was wären weitere Vorteile eines solchen Registers?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)