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18.5639 · Fragestunde. Frage · 2018-11-28

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die Gewerkschaften haben 2017 für den Betrieb der Arbeitslosenversicherungen und Zahlstellen eine pauschale Abgeltung von 45 Millionen Franken erhalten.

Wie hoch die Gewinne effektiv ausfallen, ist unklar. Noch undurchsichtiger sind die Gelder, die die Gewerkschaften zwecks Vollzug der flankierenden Massnahmen erhalten.

- Wie hoch sind die gesamten jährlichen Beiträge und Abgeltungen des Bundes an die Gewerkschaften?

- Wie viel verdienen sie mit dem Vollzug?

Stellungnahme des Bundesrates

Für die Vergütung der Verwaltungskosten der Arbeitslosenkassen können deren Träger zwischen zwei Abrechnungssystemen wählen: die Abrechnung der effektiven Kosten oder die Entschädigung mittels Pauschale. Die folgenden Gewerkschaften führen eine Arbeitslosenkasse: SIT Genf, OCS Tessin, OCS Wallis, Syndicom, Syna und Unia. Die SIT Genf rechnet die effektiven Verwaltungskosten ab und erhielt 2017 eine Vergütung von 1,1 Millionen Franken. Die übrigen Gewerkschaften erhalten einen Pauschalbetrag, welcher sich am Umfang der erbrachten Leistungen bemisst. Die folgenden Beträge wurden 2017 vergütet: OCS Tessin - 4,2 Millionen Franken; OCS Wallis - 3,3 Millionen Franken; Syndicom - 1,2 Millionen Franken; Syna - 9,0 Millionen Franken; Unia - 45,2 Millionen Franken. Ob private und öffentliche Kassen, die pauschal abrechnen, Überschüsse machen und wie diese allenfalls eingesetzt werden, überprüft das Seco nicht, weil weder das Seco noch eine externe Revisionsstelle Einblick in die entsprechenden Zahlen hat. Im Rahmen der Revision der Leistungsvereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und den Trägern der Arbeitslosenkassen ist das gesetzlich geforderte Führen und Vorlegen einer auf den Arbeitslosenkassenbereich beschränkten und revidierbaren Buchhaltung ein Thema (Art. 11 des Subventionsgesetzes, SuG; SR 616.1). Die Entschädigung der Vollzugsorgane der flankierenden Massnahmen erfolgt auf der Grundlage der Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (EntsV; SR 823.201). Wie in der Stellungnahme des Bundesrates zur Interpellation Aeschi Thomas 18.3674 bei Ziffer 3 festgehalten, wurden die paritätischen Kommissionen für das Jahr 2017 insgesamt mit rund 6 Millionen Franken für den Vollzug der flankierenden Massnahmen entschädigt. Die jüngste Prüfung hat ergeben, dass diese Entschädigung den Aufwand nicht zu decken vermag, und das Parlament hat zur besseren Kostendeckung einem entsprechenden Nachtragskredit in der Sommersession 2018 zugestimmt.