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18.5660 · Fragestunde. Frage · 2018-11-28

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Vor ein paar Tagen kündigte der französische Präsident Macron an, das über 40 Jahre alte und pannenanfällige AKW Fessenheim, nur 40 Kilometer von der Region Basel entfernt, endlich im Sommer 2020 zu schliessen. Immer wieder wurde dies versprochen, das letzte Mal auf Ende 2016.

- Wie schätzt der Bundesrat die jetzige Ankündigung des französischen Präsidenten ein?

- Wie gedenkt er der Forderung der Schweiz und insbesondere der betroffenen Region Basel auf eine schnelle Stilllegung Nachdruck zu verleihen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die bestehenden bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich (das Abkommen von 1988 über die Zusammenarbeit bei der friedlichen Verwendung der Kernenergie sowie das Abkommen von 1989 über den Informationsaustausch bei Zwischenfällen oder Unfällen, die radiologische Auswirkungen haben können) gelten auch für den Fall einer Ausserbetriebsetzung oder Stilllegung von Kernkraftwerken. Somit ist der Informationsaustausch zu diesem Thema schon heute vertraglich geregelt. Es bestehen hingegen keine Grundlagen in der schweizerischen Gesetzgebung oder im Völkerrecht, die es dem Bundesrat erlauben würden, von der französischen Regierung Verhandlungen über die Stilllegung des Kernkraftwerks Fessenheim zu verlangen.