18.5664 · Fragestunde. Frage · 2018-11-28
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Aus dem Personalbulletin - und nicht aus der Parlamentsdebatte - kann man erfahren, dass die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) einen Strategiewechsel von der Dienstwohnungs- zur Wohnzonenpflicht plant. In der Folge will die EZV Dienstwohnungen verkaufen und sich stattdessen finanziell an einer privat gemieteten Wohnung beteiligen, was für die Bundesfinanzen von enormem Nachteil ist.
Ist der Bundesrat der Meinung, dass die Subventionierung von kommerziellen Immobilieneigentümern eine Staatsaufgabe sei?
Stellungnahme des Bundesrates
Dienstwohnungen entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. So haben Mitarbeitende ein hohes Bedürfnis nach eigenständiger Gestaltung der Wohnsituation. Entsprechend wohnt bereits heute ein grosser Teil der Angehörigen der Eidgenössischen Zollverwaltung in selbst ausgewähltem Wohnraum. Von den heutigen Dienstwohnungen ist noch rund die Hälfte an Mitarbeitende vermietet. Der Strategiewechsel der Eidgenössischen Zollverwaltung ist in diesem Kontext zu sehen. Die zur Abdeckung von Notfällen notwendige Einsatzfähigkeit der Grenzwächterinnen und Grenzwächter von 7 mal 24 Stunden verlangt hingegen weiterhin nach arbeitsnahem Wohnort. Die Beschränkung der individuellen Wahlfreiheit bei der Wohnungssuche soll neu mit einem Wohngeld kompensiert werden. Das geplante Wohngeld stellt keine Subvention von kommerziellen Immobilieneigentümern dar, sondern ist eine Abgeltung für die Verpflichtung, in einer bestimmten Zone wohnen zu müssen. Diese Entschädigung soll direkt den berechtigten Mitarbeitenden ausbezahlt werden. Die gesetzliche Grundlage für das Wohngeld findet sich in Artikel 32 Buchstabe f des Bundespersonalgesetzes. Für die Umsetzung dieser Massnahme wird das EFD dem Bundesrat eine Anpassung der Bundespersonalverordnung voraussichtlich in der zweiten Hälfte 2019 unterbreiten. Der Strategiewechsel soll ab 2021 erfolgen und kostenneutral umgesetzt werden.