18.5673 · Fragestunde. Frage · 2018-11-28
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Die Motion 14.4091, "Postzustellung für alle", wurde im Juni 2017 vom Ständerat als Zweitrat angenommen.
Trotz dieses klaren Auftrags vom Parlament wurden in den letzten Wochen vermehrt Fälle bekannt, bei denen die Postzustellung eingestellt wird.
- Hat der Bundesrat Schritte unternommen, um die Motion gemäss Antrag umzusetzen?
- Bis wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?
- Wie sollen Familien handeln, die aktuell von der Post nicht mehr bedient werden?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat nimmt die Befürchtungen über einen systematischen Rückgang der Hauszustellung in schwach besiedelten Regionen ernst: Anhand einer repräsentativen Erhebung hat er die Bedürfnisse der Bevölkerung bezüglich der Grundversorgung im Postbereich untersuchen lassen. Am 10. Oktober 2018 hat der Bundesrat beschlossen und öffentlich kommuniziert, Änderungen im Postgesetz sowie auf Verordnungsstufe anzugehen, inklusive der Umsetzung der vom Parlament überwiesenen Motionen Maire und Clottu (14.4091 und 14.4075) betreffend Hauszustellung. Entsprechende Vernehmlassungsvorlagen sind für 2019 geplant. Bereits nach geltender Postgesetzgebung muss die Post in Fällen, in welchen keine Pflicht zur Hauszustellung besteht, den betroffenen Personen eine Ersatzlösung anbieten, wie beispielsweise die Reduktion der Zustellfrequenz oder die Bezeichnung eines anderen Zustellpunkts. Ein ganzjährig bewohnter Haushalt muss also nie gänzlich auf eine Postzustellung verzichten.