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18.5714 · Fragestunde. Frage · 2018-12-03

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Oft wird Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen eine Änderung ihres Arbeitsvertrags vorgelegt, die eine Lohnverminderung beinhaltet. Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig) legt in Artikel 16 Buchstabe i fest, dass ein Lohn, der geringer ist als 70 Prozent des versicherten Verdienstes, unzumutbar ist. Akzeptiert ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin eine Lohnverminderung um 30 Prozent nicht, wird er oder sie durch die Arbeitslosenversicherung bestraft.

Ist dieser Satz von 30 Prozent angesichts der immer weiter steigenden Belastungen und der Verringerung der Kaufkraft der Schweizer Haushalte noch angemessen?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)