Neues Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe. Diskriminierung von jungen Männern, die sich einbürgern liessen
19.1024 · Anfrage · 2019-05-09
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Das neue Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG) sieht vor, dass für Personen, die weder in einer Formation der Armee eingeteilt noch der Zivildienstpflicht unterstellt sind, die Ersatzpflicht bis zum Ende des Jahres dauert, in dem sie das 37. Altersjahr vollenden, wenn sie nicht elf Ersatzabgaben bezahlt haben. Das alte Gesetz hingegen sah eine Altersgrenze von 30 Jahren vor, und zwar unabhängig davon, wie viele Ersatzabgaben bezahlt wurden.
Gebürtige Schweizer, die weder in einer Formation der Armee eingeteilt noch der Zivildienst- oder der Zivilschutzpflicht unterstellt sind, unterliegen zwangsläufig während elf Jahren der Ersatzpflicht, dies ab einem Alter von 19 Jahren oder ab der Rekrutierung, falls diese später stattfindet (spätestens mit 24 Jahren).
Lassen sich jedoch junge Männer ausländischer Nationalität im Alter von 26 Jahren oder später einbürgern, so sind sie bis zum vollendeten 37. Altersjahr ersatzpflichtig. Die Möglichkeit, Militärdienst zu leisten, haben sie nicht, da die Rekrutierung nach Artikel 9 des Militärgesetzes zwingend bis Ende des Jahres, in dem das 24. Altersjahr vollendet wird, stattgefunden haben muss.
Da die Abgabe einem Prozentsatz des Einkommens entspricht, ist es offensichtlich, dass elf Jahre Ersatzpflicht zwischen 19 und 30 Jahren für die ersatzpflichtige Person viel geringere finanzielle Auswirkungen haben als elf Jahre Ersatzpflicht zwischen 26 und 37 Jahren. In dieser Zeit sind die Menschen üblicherweise nicht mehr in Ausbildung und verfügen damit über höhere Einkommen.
Wie rechtfertigt der Bundesrat diese willkürliche und diskriminierende Behandlung junger Männer, die die Schweizer Staatsbürgerschaft erworben haben und danach grosse finanzielle Nachteile erleiden, ohne dass sie eine Alternative hätten? Wird die Reform nicht zu einem Hemmschuh für junge Männer, die sich im Alter um die 30 herum einbürgern lassen möchten?
Wäre es nach Ansicht des Bundesrates eine gangbare Lösung, das Höchstalter für die Rekrutierung anzuheben, um die diskriminierenden Auswirkungen des neuen WPEG abzuschwächen? So hätten die eingebürgerten Personen die Wahl zwischen dem Militärdienst und der Bezahlung der Wehrpflichtersatzabgabe.
Stellungnahme des Bundesrates
Personen, die sich im Alter von rund 30 Jahren einbürgern lassen, werden mit dem teilrevidierten Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe weder diskriminiert noch willkürlich behandelt. Obgleich eingebürgerte Schweizer durchschnittlich älter sind als gebürtige Schweizer, wenn sie Ersatzabgaben zahlen, werden sie gemäss ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit mit der Abgabe belastet. Dieses verfassungsmässige Prinzip gilt auch im Ersatzabgaberecht. Gebürtige Schweizer, die ihren Militär- oder Zivildienst nicht leisten und zwischen 26 und 36 Jahre alt sind, haben in der Regel eine vergleichbare finanzielle Belastung zu tragen, wenn sie beispielsweise die Abschlussersatzabgabe bezahlen müssen, weil sie die Gesamtdienstleistungspflicht nicht erfüllt haben.
In der Vergangenheit wurden Personen, die bei ihrer Einbürgerung schon über 26 Jahre alt waren, nicht mehr für den Militärdienst aufgeboten. Sie hatten stattdessen die Ersatzabgabe zu bezahlen. Mit der Revision der Verordnung über die Militärdienstpflicht (Art. 12 Abs. 2 bzw. Art. 56 Abs. 2 VMDP) per 1. Januar 2019 ist es nun aber auf Gesuch hin möglich, die Rekrutierung und somit auch die Rekrutenschule noch nach dem 24. Altersjahr zu absolvieren. Voraussetzung zur Bewilligung des Gesuches ist aber, dass sämtliche zu leistenden Dienste noch erfüllt werden können. Die Militärdienstpflicht beinhaltet eine Rekrutenschule und sechs Wiederholungskurse. Das Militärgesetz bestimmt die Altersgrenzen nicht absolut, sondern sieht einzig vor, dass die Dienstleistenden ihre sechs Wiederholungskurse innerhalb von 12 Jahren nach Abschluss der Rekrutenschule leisten. Im Extremfall könnte daher ein neu eingebürgerter Schweizer mit 30 Jahren die Rekrutenschule machen und mit 36 Jahren seinen letzten Wiederholungskurs leisten.
Antwort des Bundesrates.