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Erneute nächtliche Öffnung kleiner Grenzübergänge. Kam dieser für die Sicherheit der Tessiner Bevölkerung ungünstige Entscheid vielleicht durch Druck von aussen zustande?

19.1028 · Anfrage · 2019-06-03

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat erklärt in einer Medienmitteilung vom 15. Juni 2018, der Pilotversuch für die nächtliche Schliessung kleinerer Grenzübergänge im Tessin, der vom 1. April bis zum 30. September 2017 durchgeführt wurde, habe keine merkliche Auswirkung auf die Kriminalitätsrate im Tessin gehabt. Es gebe auch keine Hinweise, dass eine flächendeckende Anwendung die grenzüberschreitende Kriminalität senken könnte. Gespräche mit Italien hätten zudem gezeigt, dass eine nächtliche Schliessung der Grenze negative Auswirkungen auf die zurzeit gute Zusammenarbeit im Bereich der Grenzsicherheit und der Migration haben könnte.

Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, andere Massnahmen zu treffen. Er will kleinere Grenzübergänge mit Barrieren ausrüsten und diese im Bedarfsfall schliessen - etwa wenn von der Polizei eine Fahndung ausgerufen wird. Ausserdem soll Fahrzeuglenkerinnen und -lenkern signalisiert werden, dass sie von Kameras überwacht werden, wenn sie die Grenze passieren.

Diese Beteuerungen reichen aber nicht aus! Die Häufung von Straftaten in den letzten Monaten, in welchen zahlreiche Bancomaten mit Dynamit gesprengt wurden, ist besorgniserregend und sollte für starken Druck auf unsere Institutionen sorgen.

Die Verbrechen finden - sicher nicht zufällig - in den Gebieten um die Grenzübergänge statt, insbesondere im Mendrisiotto. Man denke nur an die Fälle von Coldrerio, Arzo und Stabio. Die Bevölkerung gibt sich mit den statistischen und politischen Beschwichtigungen nicht zufrieden, und daher stellen sich die folgenden Fragen:

1. Hat sich der Bundesrat vor dem Hintergrund der zunehmenden Kriminalität im Tessin dazu entschlossen, und ist er dazu bereit, auf seinen Entscheid zur erneuten nächtlichen Öffnung der kleinen Grenzübergänge zurückzukommen?

2. Ist der Bundesrat zumindest bereit, die Grenzübergänge für eine weitere Testperiode noch einmal zu schliessen?

3. Hat der Druck aus Italien, begleitet von versteckten Drohungen betreffend negative Auswirkungen auf die gute Zusammenarbeit im Bereich der Grenzsicherheit und der Migration, für den Entscheid des Bundesrates eine Rolle gespielt, oder spielt er noch eine Rolle?

4. Fürchtet der Bundesrat etwa, ihm könnten von der EU die Ohren langgezogen werden betreffend die Einhaltung des Schengen-Abkommens?

5. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass sich die Grenzbevölkerung psychologisch besser geschützt fühlt, wenn die kleinen Grenzübergänge nachts geschlossen sind?

6. Wie beurteilt der Bundesrat die Situation und die Bedingungen betreffend die Schutzeinrichtungen an der Grenze zu Italien?

7. Wäre es nicht nötig, allfällige kritische Stellen an der Grenze nachzurüsten?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Überfälle auf Bancomaten mit Sprengstoff die Bevölkerung beunruhigen, sieht aber derzeit keinen Anlass, die Grenzübergänge wieder zu schliessen. In der Tat zeigt die Kriminalstatistik des Kantons Tessin auf, dass die Tendenz - namentlich bei den Einbruchdiebstählen - seit Jahren rückläufig ist. Die Tessiner Kantonspolizei hat in allen fünf seit 2018 verübten Überfällen mit Sprengstoff auf Bancomaten rekonstruieren können, dass die Täter zu Fuss über die grüne Grenze gelangt sind. Damit besteht zwischen diesen Überfällen und einer allfälligen nächtlichen Schliessung kleinerer Grenzübergänge kein Zusammenhang.

2. Der Bundesrat erkennt keine Lageveränderung, die ausreichende Gründe für eine erneute Testphase bieten würde. Die Grenzübergänge sind flächendeckend mit anderen Mitteln, wie zum Beispiel Kameras, überwacht. Der Bundesrat hat zudem am 15. Juni 2018 beschlossen, kleinere Grenzübergänge mit Barrieren auszurüsten und diese nur im Bedarfsfall zu schliessen - etwa wenn eine Alarmfahndung läuft.

3.-5. Eine nächtliche Schliessung kleinerer Grenzübergänge muss im Kontext der Schengen-Mitgliedschaft der Schweiz und der bilateralen Beziehungen zu Italien betrachtet werden. Insbesondere im Bereich der Migration ist die Zusammenarbeit sehr eng und fruchtbar. Auch im Bereich der Sicherheit wird die Zusammenarbeit fortlaufend weiterentwickelt, um die grenzüberschreitende Kriminalität besser bekämpfen zu können. Der Bundesrat berücksichtigt diese komplexe Ausgangslage, wenn er die Dringlichkeit und den zu erwartenden Nutzen einer Schliessung von Grenzübergängen abwägt. Dabei beachtet er alle Interessen, insbesondere auch das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Nach Abwägung aller Kriterien erachtet er den Nutzen von nächtlichen Grenzschliessungen derzeit als zu gering.

6./7. Der Bundesrat wägt das Sicherheitsbedürfnis an der Grenze gegen die Kosten ab, welche zusätzliche Grenzkontrollmassnahmen für die Wirtschaft, die Umwelt und die Mobilität der Bevölkerung mit sich bringen. Er ist der Ansicht, dass das Sicherheitsniveau in der Schweiz hoch ist und eine ausgewogene Balance besteht.

Antwort des Bundesrates.

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