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19.1035 · Anfrage · 2019-06-17

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

In einem Interview, das am 15. Juni in der Online-Ausgabe des "Corriere del Ticino" und am 17. Juni in "La Regione" erschien, hat Bundesrat Ignazio Cassis bestätigt, was die SVP schon lange sagt: Das institutionelle Rahmenabkommen ist für die Schweiz nicht lebenswichtig. Die Schweiz bestehe weiter, sagt der Vorsteher des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten, und dies trotz der Unkenrufe der Economiesuisse und der Euroturbos. Würde das Rahmenabkommen nicht zu einem Abschluss gelangen, weil das Parlament es stoppt oder es in einer Volksabstimmung abgelehnt wird, so wäre das nach Ansicht von Ignazio Cassis kein Unglück. Klarer geht nimmer!

Darum und um eines der Lieblingsargumente der Befürworterinnen und Befürworter dieses kolonialistischen Abkommens, nämlich die Gefahr des Isolationismus, vom Tisch zu wischen, stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:

1. Teilt der Bundesrat die Auffassung von Bundesrat Cassis, insbesondere dessen Meinung, eine Nichtunterzeichnung des institutionellen Rahmenabkommens sei für unser Land kein Drama?

2. Könnten die Schweizer Unternehmen auch ohne institutionelles Abkommen ihre Güter weiterhin in die EU exportieren? Ist der berüchtigte Marktzugang also auch ohne Unterzeichnung des institutionellen Abkommens gewährleistet?

3. Für den Fall, dass die Schweiz das Rahmenabkommen nicht unterschreibt und die EU zu Wirtschafts- und Handelsrepressalien greifen würde, hat die Schweiz die Möglichkeit, die Absicht und die Kraft, Gegenmassnahmen zum Schutz der eigenen Interessen zu ergreifen?

4. Sind diese Gegenmassnahmen bereits festgelegt? Wenn nicht, wäre es nicht umsichtig und schlau, eine Liste mit möglichen Gegenmassnahmen gegen einen zunehmenden Druck der EU zu erstellen, um nicht auf dem falschen Fuss erwischt zu werden?

5. Sollte der Bundesrat als Kollegium die Schweizer Bevölkerung nicht transparent darüber informieren, dass das institutionelle Rahmenabkommen das Überleben unseres Landes nicht infrage stellt, statt das Feld den Drohungen gewisser Wirtschaftsverbände und politischer Parteien zu überlassen?

Stellungnahme des Bundesrates

1./2. Mit dem Abschluss eines institutionellen Abkommens will der Bundesrat den bilateralen Weg und den Zugang zum EU-Binnenmarkt konsolidieren, ihn langfristig sichern und eine Weiterentwicklung ermöglichen. Der Bundesrat hat wiederholt über die negativen Folgen eines Nichtzustandekommens des institutionellen Abkommens informiert. Ein Scheitern würde zum Abbruch der laufenden Verhandlungen über Dossiers wie Strom, öffentliche Gesundheit oder Ernährungssicherheit führen. An der Medienkonferenz vom 17. Dezember 2018 kündigte EU-Kommissar Johannes Hahn an, dass die EU ohne institutionelles Abkommen nicht mehr bereit wäre, neue Marktzugangsabkommen abzuschliessen oder bestehende Abkommen anzupassen. Wenn diese Abkommen nicht regelmässig aktualisiert werden (z. B. Abkommen über den Abbau der technischen Handelshemmnisse), entstehen Rechtsunsicherheiten und neue Marktzugangshürden, insbesondere für unsere Exportindustrie, was eine Erosion des bestehenden Marktzugangs nach sich zieht. Es bestünde ausserdem die Gefahr, dass auch das Abkommen über die Beteiligung der Schweiz am nächsten EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation ab dem Jahr 2021 nicht abgeschlossen wird. Zudem könnten die Verhandlungen über die Beteiligung der Schweiz an verschiedenen Programmen und Agenturen der EU infrage gestellt werden. Im Übrigen hat die Europäische Kommission Ende Juni 2019 bereits entschieden, die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Schweizer Börse nicht zu verlängern.

Die unmittelbarste Folge eines Nichtzustandekommens des institutionellen Abkommens oder einer Erosion des Binnenmarktzugangs wäre die Unsicherheit über die künftigen Bedingungen für den Marktzugang für Schweizer Unternehmen, was die Investitionen in der Schweiz bremsen und die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz mindern würde. Rechts- und Planungssicherheit sind massgebliche Faktoren für die Standortwahl. Sie gehören zu den Gründen, weshalb der Bundesrat Verhandlungen über das institutionelle Abkommen aufgenommen hat. Ausserdem wird die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Unternehmen gegenüber ausländischen Konkurrenten geschwächt, wenn der Zugang zum Binnenmarkt nicht mehr weiterentwickelt wird, da sich der Binnenmarkt weiterentwickelt und die EU darüber hinaus zahlreiche moderne Freihandelsabkommen mit anderen Handelspartnern abschliesst.

3./4. Als Antwort auf die Entscheidung der Europäischen Kommission, die Börsenäquivalenz nicht zu verlängern, hat der Bundesrat die Massnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur aktiviert. Der Bundesrat nimmt zu möglichen weiteren Schutzmassnahmen nicht Stellung. Eine Eskalation von Retorsionsmassnahmen zwischen der Schweiz und der EU wäre allerdings nicht im Sinne einer kohärenten und verantwortungsvollen Interessenpolitik der Schweiz.

5. Der Bundesrat kommuniziert regelmässig auf transparente Weise über die Vorteile des institutionellen Abkommens und über die Folgen eines Nichtzustandekommens (siehe Antworten 1 und 2).

Antwort des Bundesrates.