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19.1045 · Anfrage · 2019-09-11

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Vor ein paar Tagen hat ein Regierungsmitglied aus dem Kanton Jura in den Medien bekannt gegeben, dass die jurassische Regierung ihren Antrag, eine neutrale Rekursinstanz für die Abstimmung über die Kantonszugehörigkeit von Moutier vorzusehen, "erneut" stelle. Was darauf schliessen lässt, dass sie das schon einmal getan hat.

Diese Ankündigung sorgt für Aufruhr, denn diese Frage kam vor der Volksabstimmung am 18. Juni 2017 in Moutier nicht aufs Tapet, zumindest nicht öffentlich sichtbar. Demgegenüber wurden in langwierigen Verhandlungen die Abstimmungsmodalitäten diskutiert, und bei der Ausarbeitung des Gesetzes, das die Abstimmung der Gemeinden im Berner Jura über ihre Kantonszugehörigkeit erlaubt, kam es zu einer breiten Debatte im bernischen Grossen Rat.

Deshalb bitte ich den Bundesrat, der an den Tripartiten Jurakonferenzen teilnimmt, folgende Fragen zu beantworten:

1. Hat die jurassische Regierung vor der Abstimmung am 18. Juni 2017 in Moutier formell verlangt (z. B. im Rahmen einer Tripartiten Jurakonferenz), die ordentlichen Rechtswege (Regierungsstatthalteramt, Verwaltungsgericht) zu ändern?

2. Ist dies nicht der Fall: Warum behauptet ein Mitglied der jurassischen Regierung, dass dieser Antrag "wiederholt" werde?

3. Hat ein anderer Akteur wie etwa die Gemeinde Moutier (oder separatistische Kreise) vor der Abstimmung am 18. Juni 2017 in Moutier beim Bund öffentlich und/oder schriftlich eine solche Forderung gestellt?

4. Hat der Bundesrat Gründe, an der Einhaltung der Gewaltentrennung im Kanton Bern zu zweifeln?

5. Hat der Bundesrat Gründe, an der Unabhängigkeit des Berner Verwaltungsgerichts zu zweifeln?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Tripartiten Jurakonferenzen bieten den Regierungsdelegationen der Kantone Bern und Jura die Möglichkeit, unter dem Vorsitz des Vorstehers oder der Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements Fragen im Umgang mit dem Juradossier politisch zu diskutieren und zu klären. Im Rahmen dieser Konferenzen wurden in den letzten Jahren namentlich das Verfahren zur Lösung der Jurafrage besprochen und Modalitäten für die Abstimmungen im Jahr 2013 (Studie betreffend die Schaffung eines neuen Kantons aus dem heutigen Kanton Jura und dem Berner Jura) sowie im Jahr 2017 (Abstimmungen über die Kantonszugehörigkeit in den Gemeinden Moutier, Belprahon und Sorvilier) vereinbart. Die Traktanden und die während der Konferenzen geführten Diskussionen sind nicht öffentlich zugänglich. Bei Bedarf wird am Ende einer Konferenz eine Medienmitteilung veröffentlicht.

Zu den gestellten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung: Der Bundesrat hat keine Kenntnis davon, dass vor der Abstimmung vom 18. Juni 2017 die jurassische Regierung formell verlangt hätte, die ordentlichen Rechtswege (Regierungsstatthalteramt, Verwaltungsgericht) zu ändern (Frage 1), bzw. ein anderer Akteur wie etwa die Gemeinde Moutier (oder separatistische Kreise) öffentlich und/oder schriftlich eine solche Forderung gestellt hätte (Frage 3).

Aus der Sicht des Bundesrates gibt es keine Gründe, an der Einhaltung der Gewaltentrennung im Kanton Bern oder an der Unabhängigkeit des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern zu zweifeln (Antworten auf die Fragen 4 und 5).

Zur zweiten Frage kann der Bundesrat nicht Stellung nehmen.

Antwort des Bundesrates.