Hinweis auf der Werbung für Flugreisen: "Achtung, dieses Produkt ist klimaschädlich"
19.3030 · Motion · 2019-03-06
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Ich fordere den Bundesrat auf, ein Gesetz zu erlassen, durch das sämtliche in Verbindung mit dem Flugverkehr stehende Werbung zwingend durch grossformatige Hinweise für Konsumentinnen und Konsumenten zu den umweltschädlichen Auswirkungen von Flugreisen gekennzeichnet wird. Dabei kann sich der Bundesrat an den Warnhinweisen auf den Verpackungen von Tabakprodukten orientieren.
Begründung
In Zeiten des Klimanotstands muss die Bevölkerung zwingend über die ausserordentlich schädlichen Auswirkungen des Flugwesens auf das Klima und auf unsere Umwelt im Allgemeinen informiert werden. Zurzeit sind 18 Prozent des Schweizer Anteils am Klimawandel auf den Flugverkehr zurückzuführen. Wenn wir untätig bleiben, wird die Branche bis 2030 den grössten Anteil an der Schweizer Klimabilanz haben. Die Werbung spielt eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, die Zahl der Flüge kontinuierlich zu steigern. Dazu fliegt man in der Schweiz doppelt so viel wie in unseren Nachbarländern, und mehr als 80 Prozent der Destinationen befinden sich in Europa. Im Gegensatz zum Benzin wird das durch die Flugindustrie verbrauchte Kerosin auf internationalen Flügen nicht besteuert. Diese Flüge sind darüber hinaus von der Mehrwertsteuer befreit. Dazu werden die Fluggesellschaften durch die öffentliche Hand unterstützt, weshalb sie ihre Preise künstlich drücken, diese tiefen Preise bewerben und somit die Nachfrage ankurbeln können. Da der Flugverkehr eine grosse Preiselastizität kennt, beeinflusst die Werbung massgeblich die Nachfrage.
Ähnlich den Warnhinweisen auf den Verpackungen von Tabakprodukten sollte die Werbung von Fluggesellschaften mit Bannern versehen werden, die Konsumentinnen und Konsumenten auf die schädlichen Effekte des Flugverkehrs hinweisen. Dadurch erhält die Bevölkerung ein ausgewogeneres Informationsangebot. Ausserdem wird das Bewusstsein für die negativen Folgen dieses Verkehrsmittels im Hinblick auf die Lebensbedingungen (Klima, Umwelt, Gesundheit usw.) gestärkt. Diese Folgen machen sich unmittelbar für die Gesamtheit der Bevölkerung bemerkbar. Angesichts der finanziellen Herausforderung und der Nachhaltigkeit des Klimawandels drängt sich, wie auch bei den Tabakprodukten, ein koordiniertes Handeln der Gemeinwesen auf, da es sich um einen Wirtschaftsbereich handelt, der dem verfassungsmässigen Verursacherprinzip nicht gerecht wird.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Es ist wünschenswert, dass in der Bevölkerung das Bewusstsein geschärft wird, welche Tätigkeiten wesentlichen Einfluss auf die Klimaerwärmung haben. Damit sich Konsumentinnen und Konsumenten über die Klimawirkung von Produkten und Dienstleistungen informieren können, existieren bereits heute verschiedene online zugängliche Klimarechner.
Anders als bei der Tabakprävention, wo die schädliche Wirkung eindeutig auf wenige Produkte zurückzuführen ist, ist jedoch ein grosser Teil der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aktivitäten mit dem Ausstoss von Treibhausgasen verbunden. Die Umweltbelastung durch den Luftverkehr lässt sich nicht von der Hand weisen. Das gilt ebenso für das Problem von falschen Anreizen aufgrund von günstigen Ticketpreisen, die die externen Kosten nicht berücksichtigen. Die schweizerische Luftfahrt weist einen Anteil an den gesamten Treibhausgasemissionen der Schweiz gemäss Treibhausgasinventar in der Grössenordnung von 10 Prozent auf. Der Anteil des Strassenverkehrs beträgt rund 28 Prozent. Eine sektorübergreifende Thematik wie die Klimaerwärmung sollte grundsätzlich durch sektorübergreifende Massnahmen und preisliche Anreize angegangen werden. Eine Vielzahl an branchenspezifischen Einzelregulierungen wie die Warnhinweise für Luftverkehrswerbung führt zu Überlappungen und hohen Vollzugskosten.
Warnhinweise würden kaum einen informativen Mehrwert liefern. Insbesondere bei Werbung in digitaler Form wäre schliesslich eine Kontrolle, ob entsprechende Warnhinweise korrekt angebracht werden, sowohl für die Kontrollbehörden als auch für die Wirtschaft, äusserst aufwendig. Deshalb hält der Bundesrat Klimawarnhinweise für die Werbung für Flugverkehr für unverhältnismässig und nicht zielführend.
Der Bundesrat erachtet es als sinnvoller, beim Kauf von Flugtickets mehr Transparenz bezüglich der Treibhausgasemissionen zu schaffen. Er empfiehlt daher die Motion Bourgeois 19.3047, "Angabe der CO2-Emissionen beim Kauf eines Flugtickets", zur Annahme.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.