19.3037 · Interpellation · 2019-03-06
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Trotz zahlreicher Proteste der von der Schliessung von Poststellen betroffenen Bevölkerung stellt sich die Leitung der Post gegenüber den Anliegen der Leute taub - ganz gegen den Grundversorgungsauftrag der Post. Unter anderem in einer Sendung von RTS konnte man erfahren, dass einige Postagenturen manchmal schon kurz nach der Eröffnung wieder geschlossen wurden. Das Versprechen der Leitung der Post zur Rentabilität der Agenturen konnte offensichtlich nicht eingehalten werden. Es ist zu befürchten, dass die Bewohnerinnen und Bewohner ganzer Regionen gezwungen sein werden, postalisch im Niemandsland zu leben, was dazu führt, dass die Leute weit fahren müssen, um Zugang zu den im Grundversorgungsauftrag enthaltenen Dienstleistungen zu erhalten. Der Bundesrat wird aufgefordert, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um den Grundversorgungsauftrag in allen Regionen unseres Landes zu gewährleisten. Ausserdem bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie viele Postagenturen wurden anstelle von Poststellen eröffnet?
2. Wie viele dieser Agenturen wurden schon wieder geschlossen? Wie lange waren diese in Betrieb?
3. Sind dem Bundesrat die Gründe für die Schliessung der Postagenturen, die den Betrieb wieder eingestellt haben, bekannt?
4. Hat die Post die Absicht, sich in Regionen, in denen Postagenturen geschlossen wurden, erneut zu engagieren, oder will sie die Bevölkerung in einem postalischen Niemandsland zurücklassen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Heute betreibt die Schweizerische Post ein flächendeckendes Postnetz mit rund 3900 Zugangspunkten, darunter 1061 Agenturen (Stand 31. Dezember 2018). Im Verlaufe des Jahres 2018 hat die Post 93 neue Agenturen eröffnet.
2. Gemäss Angaben der Post wurden im Jahr 2018 die Verträge mit 50 Agenturen aufgelöst. Für 42 der 50 Standorte wurden Nachfolgelösungen mit anderen Partnern gefunden. Bei sechs Standorten wurde ein Hausservice eingeführt, weil keine geeignete Lösung für den Weiterbetrieb eines bedienten Zugangspunktes gefunden werden konnte. In zwei Fällen steht die Post mit der betroffenen Gemeinde im Dialog.
Die Post strebt bei den Partnerlösungen eine langfristige Zusammenarbeit an. Vertragsauflösungen sind selten und kamen 2018 bei weniger als 5 Prozent der aktuell 1061 Agenturen vor. Die 50 Agenturen waren durchschnittlich 4,5 Jahre in Betrieb.
Wird ein Vertrag mit einem Partner aufgelöst, prüft die Post zusammen mit der Gemeinde eine Ersatzlösung (Dialogverfahren nach Art. 34 VPG). Falls kein Partner gefunden werden kann, wird die postalische Grundversorgung durch einen Hausservice sichergestellt.
3. Laut Auskunft der Post haben sich die bisher realisierten 1061 Agenturen als sehr beständig erwiesen. Die Vertragsauflösungen sind hauptsächlich auf Geschäftsübergaben oder -aufgaben zurückzuführen, häufig infolge von Pensionierungen. Nur in Ausnahmefällen kommt keine Nachfolgelösung mit einem anderen Partner zustande. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn das Potenzial für die Weiterführung des Stammgeschäfts nicht mehr ausreichend ist.
Vonseiten Post wird nur in Ausnahmefällen ein Vertrag mit einem Partner aufgelöst. Dies kann zum Beispiel bei anhaltend ungenügender Qualität oder bei einer Verletzung von Vertragsbestimmungen der Fall sein. Eine geringe Nutzung von Postdienstleistungen ist für die Post hingegen kein Anlass für eine Kündigung.
4. Wenn ein Partner sein Geschäft aufgibt, sucht die Post den Dialog mit den lokalen Behörden, um eine geeignete Nachfolge- oder Übergangslösung zu finden. Die postalische Grundversorgung bleibt in jedem Fall gewährleistet. Zudem wurden die Vorgaben zur Erreichbarkeit der Grundversorgung in der Postverordnung per 1. Januar 2019 verschärft.
Antwort des Bundesrates.