19.3065 · Interpellation · 2019-03-07
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
Der Strassenverkehr ist der grösste Verursacher von Lärmemissionen in unserem Land. Diese Lärmquelle belastet mehr als jede sechste Person. Auch der Bundesrat kommt in seinem Bericht über die Umwelttechnologieförderung (2012-2016) zu diesen eigentlich selbstverständlichen Feststellungen.
Heutzutage verändern sich die Fahrgewohnheiten der Schweizer Bevölkerung. Dazu gehört der Trend hin zur Elektromobilität: Immer mehr Menschen setzen auf das Elektroauto, mit dem leiseres und umweltschonenderes Fahren möglich ist.
Dennoch werden heute weiterhin grosse Summen in den Bau von Lärmschutzwänden oder in schallschluckende Strassenbeläge investiert. Gleichzeitig gibt es einzelne Stimmen, die fordern, dass Elektroautos mit einem lauteren Motor ausgestattet werden. Diesen Gegensatz finde ich stossend. Während wir Geld in den Lärmschutz investieren, wünschen sich einige Personen mehr Lärm.
Ich schlage vor, dass ein Teil der Gelder in eine Finanzhilfe für Autofahrerinnen und Autofahrer umgewandelt wird, die sich für ein Elektroauto entscheiden.
Ich richte mich deshalb an den Bundesrat und bitte ihn, mir darzulegen, auf welchem Weg diese Mittel vernünftiger eingesetzt und wie sich somit Investitionen vermeiden lassen, die immer weniger zweckmässig sind.
Stellungnahme des Bundesrates
Trotz grosser Anstrengungen bei der Bekämpfung des Lärms sind nach wie vor viele Menschen Lärmimmissionen über den gesetzlichen Belastungsgrenzwerten ausgesetzt. Das Lärmmonitoring des Bundes zeigt, dass am Tag jede siebte und in der Nacht jede achte Person an ihrem Wohnort von schädlichem oder lästigem Strassenlärm betroffen ist. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass beim Lärmschutz noch Handlungsbedarf besteht.
Im vorliegenden Fall ist auch zu berücksichtigen, dass der Strassenlärm nicht nur durch die Geräusche von Verbrennungsmotoren erzeugt wird, sondern auch durch Abroll- und Windgeräusche der Fahrzeuge. Bei höheren Geschwindigkeiten übertönen diese die Motorengeräusche. Folglich werden auch in Zukunft und trotz steigendem Marktanteil von Elektrofahrzeugen Lärmschutzmassnahmen notwendig sein.
Das Bundesamt für Strassen (Astra) ist zuständig für die Umsetzung der bundesrechtlichen Vorschriften zum Lärmschutz an den Nationalstrassen. Es evaluiert regelmässig den Bedarf an Lärmschutz bei den Nationalstrassen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden in der Planung von Lärmschutzmassnahmen berücksichtigt. Folglich werden diese nur dort getroffen, wo tatsächlich Bedarf besteht.
In Anbetracht dieser Umstände stehen auch in Zukunft (mit einem höheren Anteil an Elektrofahrzeugen) keine freiwerdenden finanziellen Mittel zur Verfügung, die anstelle von Lärmschutzmassnahmen für andere Zwecke, beispielsweise für die Förderung von Elektrofahrzeugen, verwendet werden könnten. Der Bundesrat ist deshalb nicht bereit, die Umwandlung von finanziellen Mitteln, die für Lärmschutzmassnahmen vorgesehen sind, in eine Finanzhilfe für Käuferinnen und Käufer von Elektrofahrzeugen zu unterstützen.
Zur Förderung der Elektromobilität trägt der Bund mit anderen Massnahmen bei. So sind Elektrofahrzeuge von der Automobilsteuer (4 Prozent des Fahrzeugwerts) ausgenommen und zahlen aktuell - mit Ausnahme der Nationalstrassenabgabe - auch keinen Beitrag an die Bundes-Infrastruktur.
Weiter unterstützt der Bund die Elektromobilität, indem er den Ausbau eines Schnellladenetzes entlang der Nationalstrassen ermöglicht und im Rahmen des Programms Energie Schweiz zahlreiche Informationsmassnahmen sowie Merkblätter für Gemeinden, Architekten und Planer unterstützt.
Die Roadmap Elektromobilität 2022 - die am 18. Dezember 2018 von Vertretern der Elektrizitäts- und Mobilitätsbranche sowie vom Bund, von Kantonen und von Städten unterzeichnet wurde - enthält überdies weitere Massnahmen zur Förderung der Elektromobilität. Eine direkte Subventionierung von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen ist darin nicht vorgesehen.
Verschiedene Kantone wie z. B. Thurgau oder Tessin haben in jüngster Zeit jedoch Anreize wie Kaufprämien für Elektrofahrzeuge beschlossen. Zudem gewähren diverse Kantone für Elektrofahrzeuge Ausnahmen bzw. Rabatte bei der kantonalen Motorfahrzeugsteuer. Allfällige steuerliche Begünstigungen liegen im Ermessen der Kantone, welche für die Erhebung der Motorfahrzeugsteuer zuständig sind.
Antwort des Bundesrates.