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19.3070 · Motion · 2019-03-07

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) unter Artikel 64 Absatz 7 Buchstabe b dahingehend anzupassen, dass die Kostenbefreiung während einer Schwangerschaft ab der ersten Schwangerschaftswoche greift.

Begründung

Aktuell dürfen Versicherer laut Artikel 64 Absatz 7 Buchstabe b KVG für Leistungen, "die ab der 13. Schwangerschaftswoche, während der Niederkunft und bis acht Wochen nach der Niederkunft erbracht werden", keine Kostenbeteiligung erheben. Das erscheint weder logisch noch gerecht, liegt doch eine Schwangerschaft nicht erst nach drei Monaten vor. Schwanger ist man ab der ersten Woche, auch wenn Schwangerschaften in der Regel erst nach rund einem Monat erkannt werden. Durch die heutige Regelung werden Frauen, welche in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen wegen Komplikationen Behandlungen benötigen, gegenüber Frauen, bei denen die Schwangerschaft problemlos verläuft, benachteiligt, das hat auch der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Kälin 18.4372 ja ebenfalls bestätigt. Ganz besonders für Frauen, welche eine Fehlgeburt innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen erleiden, scheint die heutige Regelung mehr als unbefriedigend zu sein, und das Argument, dass eine Kostenbefreiung ab der ersten Schwangerschaftswoche einen ungerechtfertigten Verwaltungsaufwand nach sich ziehen würde, ist wenig überzeugend - insbesondere vor dem Hintergrund, dass fast jede fünfte Schwangerschaft in einem Frühabort endet. Deshalb ist die aktuelle Regelung insbesondere gegenüber von einer frühen Fehlgeburt betroffenen Frauen ungenügend.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.