19.3071 · Interpellation · 2019-03-07
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Was sind die Aufgaben der Beratenden Kommission für internationale Zusammenarbeit?
2. Kann der Bundesrat drei konkrete Ergebnisse der Arbeit der Kommission nennen? Als Ergebnis gelten dabei Vorschläge, Berichte oder Mahnungen, welche die Entscheidungen in der Bundesverwaltung oder im Bundesrat nachweislich beeinflusst haben. Nachweislich bedeutet, der Entscheid bezieht sich explizit auf die Kommission und das Ergebnis ihrer Arbeit.
3. Wie viel kostet die Kommission im Jahr?
4. Braucht es die Beratende Kommission für internationale Zusammenarbeit noch?
Begründung
Die Schweiz unterhält 118 ausserparlamentarische Kommissionen. Etwa 1500 Kommissionsmitglieder treffen sich in diesen Gremien, inklusive 12 Mitglieder der eidgenössischen Räte und um die 100 Vertreterinnen und Vertreter der Bundesverwaltung. Die Mitgliedschaft zur Kommission und die Teilnahme an ihren Sitzungen werden vom Bund bezahlt. Die ausserparlamentarischen Verwaltungskommissionen ergänzen die Arbeit der Bundesverwaltung, heisst es. Doch einem Kosten- und Qualitätscheck sind sie nie unterzogen worden.
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Beratende Kommission für internationale Zusammenarbeit (BK IZA) ist in Artikel 14 des Bundesgesetzes über die internationale Zusammenarbeit und humanitäre Hilfe vom 19. März 1976 verankert (SR 974.0). Ihre Aufgaben sind in der Verordnung über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe vom 12. Dezember 1977 (SR 974.01) festgelegt: Sie berät den Bundesrat erstens in Fragen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit, der humanitären Hilfe und der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas; sie prüft zweitens Ziele, Prioritäten und Gesamtkonzeption der Zusammenarbeit; sie kann drittens eigene Vorschläge unterbreiten.
2. In den am 21. November 2018 beschlossenen Eckwerten zur Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 hat der Bundesrat die Empfehlungen der BK IZA aus einem Positionspapier vom Juli 2018 weitgehend aufgenommen, insbesondere auch betreffend die geografische Fokussierung. Diese Empfehlung wurde auch vom Entwicklungshilfeausschuss der OECD im Rahmen der Überprüfung der internationalen Zusammenarbeit der Schweiz formuliert (Peer Review 2013, Mid-Term Review 2016). Mit der neuen Organisationsstruktur für die Umsetzung der Agenda 2030 hat der Bundesrat eine Empfehlung der BK IZA ebenfalls berücksichtigt. Im Rahmen von Arbeitsbesuchen im Ausland hat die BK IZA verschiedentlich auch projektspezifische Empfehlungen eingebracht, was zu Anpassungen bei diesen Projekten geführt hat.
3. Für die Jahre 2017 und 2018 betrugen die Kosten für die Entschädigungen der Kommissionsmitglieder 38 191 bzw. 61 583 Franken, die Personalkosten für die Geschäftsstelle mit 175 Stellenprozenten 237 899 bzw. 250 157 Franken und die Sachkosten inkl. je eines mehrtägigen Arbeitsbesuchs in Jordanien bzw. in Burkina Faso und in der Elfenbeinküste 72 066 bzw. 81 372 Franken.
Die Mittel der Kommission werden im Budget der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten eingestellt. In Bezug auf die Entschädigungskategorien der ausserparlamentarischen Kommissionen ist die BK IZA der untersten Kategorie G1 mit 300 Franken Taggeldansatz pro Kommissionsmitglied zugeteilt. Die vom Bundesrat am 14. Dezember 2018 beschlossene und per 1. Januar 2020 geltende Reduktion der Kommissionsgrösse der BK IZA von 25 auf 15 Mitglieder wird zu entsprechenden Kosteneinsparungen beitragen.
4. Am 14. Dezember 2018 hat sich der Bundesrat mit der gesetzlich vorgesehenen regelmässigen Überprüfung der Aufgaben und der Zusammensetzung der ausserparlamentarischen Kommissionen befasst. Zweck dieser Überprüfung war es, die Zahl der Kommissionen zu reduzieren, Kosten zu sparen und die Einsetzungsverfügungen der Kommissionen zu aktualisieren. Im Sinne der guten Regierungsführung hat der Bundesrat dabei entschieden, dass der BK IZA per 1. Januar 2020 keine Mitglieder der Legislative mehr angehören sollen. Der Bundesrat hält jedoch an der Notwendigkeit der BK IZA fest und will die internationale Zusammenarbeit weiterhin mit Empfehlungen von Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und von NGO breit abstützen. Aus Sicht des Bundesrates leistet die BK IZA mit einer differenzierten Sichtweise einen wichtigen Beitrag zu einem offen und kritisch geführten Dialog zu aktuellen entwicklungspolitischen Fragen und zur Arbeit der für die internationale Zusammenarbeit zuständigen Verwaltungsstellen.
Antwort des Bundesrates.