19.3082 · Motion · 2019-03-11
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt:
1. die Rahmenbedingungen in der Schweizer Agrarforschung weiter zu optimieren, sodass Agroscope und das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (Fibl) sich ergänzend und gemeinsam eine international führende Stellung im Thema Biolandbau, Agrarökologie und Tierwohl einnehmen können;
2. die Finanzhilfe an das Fibl im Rahmen der Forschungsförderung von heute 7,4 Millionen auf 15 Millionen Franken zu verdoppeln.
Begründung
1. Die Nachfrage nach biologisch erzeugten Lebensmitteln wächst kontinuierlich um knapp 10 Prozent pro Jahr. Technischer Fortschritt und Innovation sind ein unersetzbares und wirkungsvolles Mittel, diese Entwicklung nachhaltig zu stützen.
2. Eine Verstärkung der Forschung im Biolandbau ist wünschenswert, da sie wesentliche Beiträge zur Lösung zukünftiger gesellschaftlicher Herausforderungen der ganzen Schweizer Landwirtschaft leistet, auch für konventionelle Betriebssysteme. Besonders zu erwähnen sind dabei der Nationale Aktionsplan Pflanzenschutz, die Strategie Biodiversität, die Klimastrategie Landwirtschaft, die Antibiotikastrategie, die Qualitätsstrategie und die Umweltpolitik.
3. Seit fünf Jahren arbeiten Agroscope und das Fibl eng zusammen. Es sollen ökonomische Voraussetzungen geschaffen werden, um die inhaltlichen Stärken der beiden Institute im Rahmen dieser Zusammenarbeit noch besser zu nutzen. Dies kann bei Agroscope über Effizienzgewinne bei der Infrastruktur und beim Fibl über eine Erhöhung des Leistungsauftrags aus den steigenden Mitteln im Ausgabenbereich Bildung, Forschung und Innovation erfolgen.
4. Das Fibl ist innerhalb von Europa ein begehrter Forschungspartner. Diese Zusammenarbeit bringt zusätzliche Mittel in die Schweizer Landwirtschaft. Um die Projektbeiträge weiter steigern zu können, ist eine erhöhte Grundfinanzierung durch den Bund eine wichtige Voraussetzung.
5. Das Fibl ist daran, seine Forschungsaktivitäten in der Westschweiz in Zusammenarbeit mit Agroscope massiv auszubauen. Die Bereitschaft der Praxis ist vorhanden, gute wissenschaftlich-technische Unterstützung für eine weitere Ökologisierung aufzunehmen.
6. Dank des Engagements des Kantons Aargau und privater Stiftungen wird in den Jahren 2018 bis 2021 die wissenschaftliche Infrastruktur des Fibl am Standort Frick ausgebaut. Dies ermöglicht mit einer verbesserten Grundfinanzierung einen beträchtlichen Innovationsschub für die Zukunft.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Nachfrage nach biologisch erzeugten Lebensmitteln wächst stetig. Gleichzeitig steigen auch die Anforderungen der Schweizer Bevölkerung an eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete landwirtschaftliche Produktion. Aufgrund dieser Entwicklung nimmt die Bedeutung der Bioforschung für die ganze Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft weiter zu.
Der Bund engagiert sich stark für die Bioforschung. Ein beträchtlicher Teil der Forschungsprojekte der bundeseigenen Forschungsanstalt Agroscope leistet einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Biolandbaus. Zudem richtet das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) jährlich Forschungsbeiträge von rund zehn Millionen Franken aus, die zu gut 80 Prozent der Bioforschung und dabei insbesondere der Fibl-Forschung zugutekommen.
Dank erfolgreichen nationalen und internationalen Forschungstätigkeiten haben sich die eingeworbenen Forschungsmittel beim Fibl in den letzten zehn Jahren verdoppelt. Eine Ausdehnung der Forschungstätigkeit führt auch zu höheren Overheadkosten sowie zu Kosten für die Forschungsleitung und Betreuung von Doktoranden. Wohlwissend, dass es bei privaten Forschungsinstitutionen mit anteilsmässig hohem Drittmittelanteil und entsprechend tiefer Sockelfinanzierung eine Herausforderung darstellt, kostendeckend zu sein, kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Grundfinanzierung quasiautomatisch nachziehen muss, wenn die Drittmittel so rasch ansteigen wie beim Fibl. Als private Stiftung muss sich das Fibl deshalb durch weitere Quellen finanzieren.
Die vom Motionär verlangte Verdoppelung der Förderung durch den Bund im Rahmen des Finanzhilfevertrags auf 15 Millionen Franken erscheint willkürlich und nicht abgestimmt auf die Ausgabenbeschlüsse von Bundesrat und Parlament. Eine allfällige Mittelaufstockung wäre vom Parlament im Rahmen des Voranschlags zu beschliessen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.