19.3086 · Postulat · 2019-03-12
Departement des Innern
Abschreibungsantrag liegt vor
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die Vorteile einer Langzeitnachbetreuung ("suivi post-réhabilitation à long terme", Spralt) zu prüfen. Darunter versteht man eine Betreuung durch körperliche Aktivitäten, die auf Menschen mit Querschnittslähmung zugeschnitten sind. Im Bericht sollen die Vorteile dieser Programme für die betroffenen Personen sowie die finanziellen Folgen einer Kostenübernahme durch die Sozialversicherungen (Unfallversicherungsgesetz (UVG), Krankenversicherungsgesetz (KVG) usw.) dargestellt werden.
Begründung
In der Schweiz werden jedes Jahr 200 neue Fälle von Menschen mit Querschnittslähmung erfasst. Diese Personen profitieren von Rehabilitationsmassnahmen und werden anschliessend bei sich zu Hause gepflegt. Regelmässig müssen querschnittsgelähmte Menschen im Spital die schweren Folgen ihrer Behinderung behandeln lassen.
Der Spralt-Ansatz umfasst Massnahmen, mit denen der gesamte Körper, einschliesslich der gelähmten Gliedmassen, mobilisiert wird. Der Mangel an körperlicher Bewegung hat gravierende Folgen für Querschnittsgelähmte. Solche Massnahmen wurden im englischsprachigen Raum entwickelt und setzen sich vermehrt auch bei uns durch.
In Villeneuve im Kanton Waadt wurde ein Zentrum gegründet, das auf den Spralt-Ansatz spezialisiert ist. Durch die Betreuung können querschnittsgelähmte Personen ihre Lebensqualität im Alltag verbessern und erneute Spitalaufenthalte vermeiden.
Der Bundesrat wird beauftragt, die Vorteile einer Übernahme der Kosten dieser Leistungen für die betroffenen Personen sowie die finanziellen Folgen seitens der Sozialversicherungen (UVG, KVG usw.) zu prüfen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Therapien zum Erhalt der körperlichen und psychischen Funktionen bei Personen mit Querschnittslähmungen werden bereits von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung oder der Unfallversicherung übernommen. Der Bundesrat ist bereit, einen Kurzbericht zu erstellen, der die Einordnung und Finanzierungsvoraussetzungen betreffend Spralt ("suivi post-réhabilitation à long terme") im Rahmen der Sozialversicherungen untersucht. Die weiter gehende Evaluation zu Vor- und Nachteilen sowie Kostenfolgen von neuen Leistungen im Hinblick auf eine Kostenübernahme ist jedoch nicht Aufgabe des Bundesrates, sondern muss im Rahmen eines Antrages durch die interessierten Kreise an die zuständigen Gremien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung oder Unfallversicherung erfolgen.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.