Forschungs- und Entwicklungskosten für neue Antibiotika. Anreize in Form von Steuerabzügen schaffen
19.3088 · Interpellation · 2019-03-12
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Pharmaindustrie bringt kaum neue Antibiotika in Verkehr, die jedoch entscheidend für die Gesundheit der Bevölkerung sind. Die Forschungs- und Entwicklungskosten dieser Antibiotika sind ausgesprochen hoch, weshalb der Bund Steuerabzüge schaffen sollte.
Heutzutage treten Bakterienstämme auf, die gegen sämtliche Antibiotika resistent sind. Selbst Reserveantibiotika kommen dagegen nicht an. Die Industrieländer sind am anfälligsten und angesichts des weitverbreiteten Antibiotikaeinsatzes von diesem Trend nicht ausgenommen. Trotz der Sensibilisierungskampagnen gegen einen zu hohen Antibiotikaeinsatz gibt es immer mehr resistente Bakterienstämme. Nosokomiale Infektionen (bakterielle und antibiotikaresistente Spitalinfektionen) betreffen jährlich 5,7 Millionen Patientinnen und Patienten in Europa und den USA. Jährlich sterben 250 000 Menschen an diesen Infektionen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt, dass resistente Bakterien bis zum Jahr 2050 zehn Millionen Menschen das Leben kosten könnten. Das Risiko, an Infektionen zu sterben, die bis anhin als harmlos erachtet wurden, erhöht sich.
In der Schweiz sterben gegenwärtig mehr als 270 Personen im Jahr an den Folgen einer Infektion, die sich selbst mit einem Antibiotikum nicht bekämpfen lässt.
Gleichzeitig wurde zwischen 2010 und 2016 kein neues innovatives Antibiotikum in Verkehr gebracht. In den fünf Jahren zuvor waren es nur drei neue Antibiotika.
Die Schweiz hat zahlreiche erfolgreiche Pharmaunternehmen und muss Anreize für die wirtschaftlichen Akteure schaffen, damit diese in die Forschung und Entwicklung von neuen Molekülen investieren. Jedoch ist diese Forschungsarbeit kostspielig, und die Gewinnaussichten in diesem Bereich sind für die Unternehmen gering.
Daher muss der Bund diese Forschung unterstützen, indem er Unternehmen, die in diesem Bereich forschen, steuerliche Anreize gewährt, sind doch die Forschungskosten häufig enorm hoch. Dies würde die Unternehmen letztlich auch ermuntern, in der Schweiz zu bleiben, womit mehrere Tausend Arbeitsplätze gesichert wären, von denen viele eine hohe Wertschöpfung haben.
Mit welchem Instrument können Steuerabzüge eingeführt werden, die unsere Unternehmen, unsere Arbeitsplätze und ganz allgemein unsere Wirtschaft fördern?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist sich der Wichtigkeit des sinn- und massvollen Umgangs mit Antibiotika bewusst. Er hat deshalb im Jahr 2015 die nationale Strategie gegen Antibiotikaresistenzen lanciert. Die wichtigsten Ziele dieser Strategie sind, die Wirksamkeit von Antibiotika für Mensch und Tier zu erhalten und Resistenzen zu vermindern. Erste Erfolge dieser Strategie können bereits nachgewiesen werden: So konnte der Verbrauch von Antibiotika in der Tiermedizin um die Hälfte reduziert werden. In der Humanmedizin gelten nun schweizweit einheitliche Verschreibungsrichtlinien, nachzulesen im Strategiebericht Antibiotikaresistenzen 2018 des Bundesamtes für Gesundheit unter: https://www.bundespublikationen.admin.ch/cshop_mimes_bbl/8C/8CDCD4590EE41ED8B79E2A5E123EEDF5.pdf.
Ebenso setzt sich der Bundesrat für einen wettbewerbsfähigen Forschungsstandort ein. Mit dem Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (Staf), über das die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 19. Mai 2019 befinden werden, hat das Parlament auf Antrag des Bundesrates unter anderem zwei steuerliche Massnahmen beschlossen, um Forschung und Entwicklung in der Schweiz zu fördern: die Patentbox und die zusätzlichen Forschungs- und Entwicklungsabzüge.
Mit der Patentbox werden Gewinne, die auf Patente und vergleichbare Rechte entfallen, ermässigt besteuert. Der Patentschutz setzt für Pharmaunternehmen grundlegende Anreize, um in neue und innovative Antibiotikatherapien zu investieren und Forschung und Entwicklung zu betreiben. Dabei fällt die steuerliche Ermässigung dank der Patentbox umso höher aus, je mehr Forschung und Entwicklung für das Patent oder vergleichbare Recht vom Unternehmen selbst oder in der Schweiz durchgeführt wurden. Dies stärkt zusätzlich den Forschungsstandort Schweiz. Die Massnahme ist für die Kantone obligatorisch. Auf Stufe Bund werden die Gewinne ohne Ermässigung besteuert.
Bereits unter dem geltenden Recht können die effektiven Forschungs- und Entwicklungskosten vom steuerbaren Reingewinn abgezogen werden. Mit der Staf können die Kantone einen zusätzlichen Abzug im Umfang von höchstens 50 Prozent der effektiven Forschungs- und Entwicklungskosten einführen. Dadurch reduziert sich der steuerbare Gewinn. Die Massnahme ist für die Kantone fakultativ, auf Stufe Bund sind keine zusätzlichen Abzüge vorgesehen.
Darüber hinaus wirken sich die von den Kantonen geplanten Gewinnsteuersenkungen positiv für die Unternehmen aus.
Von all diesen Massnahmen profitiert auch die Antibiotikaforschung. Spezifische zusätzliche Massnahmen für diesen Forschungszweig lehnt der Bundesrat mit Blick auf die rechtsgleiche Behandlung der Unternehmen ab. Insgesamt ist er der Ansicht, dass die beschriebenen Massnahmen dem in der Interpellation angesprochenen Anliegen genügend Rechnung tragen.
Antwort des Bundesrates.