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19.3094 · Interpellation · 2019-03-13

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:

1. Mit welchen Massnahmen versucht der Bundesrat generell, ein entschlossenes Vorgehen zur Förderung des Frankoprovenzalischen unter Beweis zu stellen, um diese anerkannte Minderheitensprache zu schützen (Art. 7 Abs. 1 Bst. c der Charta der Regional- oder Minderheitensprachen)? In welchem Zeitrahmen?

2. Wie gedenkt er in diesem Zusammenhang seine Aufgaben der Koordination und der Unterstützung der Kantone bei der Förderung des Frankoprovenzalischen zu erfüllen, um sicherzustellen, dass "Verwaltungsgliederungen die Förderung der betreffenden Minderheitensprache nicht behindern" (Art. 7 Abs. 1 Bst. b der Charta)?

3. Wie Jean-Marie Woehrling in seinem Kommentar der Charta darlegt, reicht es für ein entschlossenes Vorgehen im Sinne der Charta nicht aus, dass eine Vertragspartei diverse Einzelmassnahmen zum Schutz der Regional- und Minderheitensprachen ergreift. Es benötige eine kohärente Gesamtstrategie. Diese zeichne sich durch drei Arten von Massnahmen aus: ein umfassender rechtlicher Rahmen; Institutionen und Organe, deren konkrete Aufgabe es ist, die Regional- oder Minderheitensprachen zu fördern; ein Finanzierungsmechanismus, mit dem die nötigen Mittel für diese Gesamtstrategie zur Verfügung gestellt werden. Müsste daher nicht das Sprachengesetz geändert, eine Stiftung auf Bundesebene gegründet und Fördermittel bereitgestellt werden, um der Charta zu entsprechen?

4. Welche finanziellen Mittel gedenkt der Bundesrat bereitzustellen, um die Massnahmen (insbesondere im Hinblick auf die weiteren Punkte in Art. 7 der Charta) zugunsten der jüngst anerkannten Sprachen umzusetzen und somit dieser neuen internationalen Verpflichtung nachzukommen?

5. Welche Auswirkungen wird die Anerkennung des Frankoprovenzalischen auf die nächste Kulturbotschaft haben?

Begründung

Ende 2018 hat der Bundesrat beschlossen, im Rahmen des 7. Berichtes der Schweiz zur Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen das Frankoprovenzalische als Minderheitensprache anzuerkennen. 20 Jahre nach der Unterzeichnung ist es endlich so weit! Das Frankoprovenzalische erhält ein grosses Stück Anerkennung, ein Zeichen für die kulturelle Vielfalt in unserem Land. Der Bundesrat ist damit einer Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates gefolgt.

Es wäre nicht richtig, wenn sich diese Anerkennung auf einen symbolischen Akt des Bundesrates beschränken würde, mit dem sich dieser angesichts der Tatsache, dass die Verbreitung dieser Regionalsprache dramatisch zurückgeht, reines Gewissen verschafft. Wird dieser wichtige Entscheid der Auftakt für konkrete, koordinierte und wirksame Massnahmen sein?

Stellungnahme des Bundesrates

Im Rahmen der Verabschiedung des 7. periodischen Berichtes der Schweiz ist der Bundesrat der Empfehlung des Ministerkomitees gefolgt und hat Frankoprovenzalisch und Franc-Comtois als Regional- oder Minderheitensprachen im Sinn der Europäischen Sprachencharta (SR 0.441.2; nachfolgend "Charta") anerkannt. Diese Anerkennung erfolgte in Absprache mit den betreffenden Kantonen - Freiburg, Jura, Wallis und Waadt - und mit der Conférence intercantonale de l'instruction publique de la Suisse romande et du Tessin (CIIP). Für die Förderung dieser Sprachen sind der Bund und die Kantone zuständig.

Die Charta lässt den Vertragsstaaten einen Ermessensspielraum bei der Umsetzung der Ziele, zu deren Verfolgung sie sich verpflichten. Sie schafft keine Individualrechte für Sprecherinnen und Sprecher der Regional- oder Minderheitensprachen, da ihre Bestimmungen nicht direkt anwendbar sind. Bund und Kantone haben den Rahmen der Anerkennung gesetzt und dabei insbesondere festgehalten, dass das Engagement der Kantone im Rahmen ihrer Kulturförderungspolitik stattfinden wird, dass sie nicht verpflichtet sind, neue spezifische Dispositive umzusetzen, und dass ihre Tätigkeit subsidiär zu derjenigen von privaten Organisationen und Vereinen in diesem Bereich sein wird (vgl. 7. periodischer Bericht der Schweiz, S. 13).

1./2. Die Kantone Freiburg, Jura, Wallis und Waadt wenden bereits heute die durch Artikel 7 der Charta verlangten Massnahmen an. Sie setzen sich im Rahmen ihrer Kulturförderungspolitik für die Erhaltung ein, insbesondere indem sie das Frankoprovenzalische und das Franc-Comtois als Kulturerbe betrachten. Der 6. Bericht der Schweiz bietet einen Überblick über den Stand der Unterstützung von Aktivitäten der Sprecherinnen und Sprecher durch die Kantone.

Der Bund kann seinerseits auf interkantonaler Ebene Unterstützung bieten. Auf der Grundlage des Bundesgesetzes über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (SR 441.1; SpG) kann er Projekte von überregionaler Bedeutung unterstützen, was er in der Vergangenheit bereits gemacht hat. Über das Wissenschaftliche Kompetenzzentrum für Mehrsprachigkeit in Freiburg kann er ferner die Forschung zum Gebrauch der Regionalsprachen fördern.

3. Bund und Kantone verfügen über die nötigen Instrumente zur Umsetzung der Charta. Eine Änderung des Sprachengesetzes oder die Einrichtung einer Stiftung für die Patois der französischsprachigen Schweiz auf Bundesebene sind nicht notwendig. Eine solche Stiftung existiert im Übrigen bereits im Kanton Wallis (Stiftung für die Entwicklung und die Förderung des französisch-provenzalischen Dialekts). Sie soll zur Kenntnis, zum Erhalt und zum Gebrauch des Frankoprovenzalischen sowie zu dessen Ausstrahlung im Wallis und über die Kantonsgrenzen hinaus beitragen.

4./5. Der Bundesrat sieht nicht vor, in der nächsten Kulturbotschaft besondere Massnahmen zugunsten des Frankoprovenzalischen und des Franc-Comtois zu verabschieden. Im Bereich der Sprachen will er den Schwerpunkt auf den schulischen Austausch legen.

Antwort des Bundesrates.

Die Schweiz anerkennt das Frankoprovenzalische als Minderheitensprache. Und jetzt? | Lexipedia | Lexipedia