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19.3096 · Postulat · 2019-03-13

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat legt einen Bericht vor, in dem er aufzeigt, inwiefern sich die in den letzten zehn Jahren abgeschlossenen Freihandelsabkommen (FHA) der Schweiz negativ auf das Klima und die Umwelt auswirken. Er untersucht dabei insbesondere den Ausstoss von klimaschädlichen Treibhausgasen in den gesamten Produktionsketten der von den jeweiligen Abkommen betroffenen Branchen und führt eine umfassende Umweltanalyse seit Abschluss des jeweiligen Abkommens durch. Zudem legt er dar, inwiefern die durch den Abschluss von FHA eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen die klimapolitische Handlungsfähigkeit der Schweiz behindern. Schliesslich schlägt er Massnahmen vor, um allfällige negative Auswirkungen von FHA auf Klima und Umwelt zu verhindern.

Begründung

Gemäss Unctad ist der weltweite Handel für fast ein Viertel der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich. Die Schweiz als stark globalisiertes Land trägt in diesem Bereich eine besondere Verantwortung. Dennoch liegen bis heute noch keine umfassenden Daten zu Auswirkungen der Schweizer Handelspolitik auf Klima und Umwelt vor, die nötig wären, um dieser Verantwortung mit Massnahmen gerecht zu werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Die Schweiz engagiert sich auf nationaler und internationaler Ebene aktiv für eine ehrgeizige Umwelt- und Klimapolitik. Der Bundesrat sorgt dafür, dass die verschiedenen Instrumente und Politiken über die unterschiedlichen Handlungsebenen hinweg kohärent und koordiniert eingesetzt werden.

Die von der Schweiz abgeschlossenen Freihandelsabkommen (FHA) behindern die Handlungsfähigkeit der Schweiz im Bereich der Umwelt- und Klimapolitik nicht. Im Gegenteil: Sie tragen zur Umsetzung dieser Politiken bei. So bekräftigen die von der Schweiz in letzter Zeit abgeschlossenen FHA die internationalen Verpflichtungen der Vertragsparteien im Bereich Umweltschutz und halten diese auch zur wirksamen Umsetzung der Verpflichtungen auf nationaler Ebene an.

Ausserdem enthalten die FHA Bestimmungen zur Erleichterung des Handels mit Waren und Dienstleistungen und zur Förderung von Investitionen und Technologien, die umwelt- und klimaschonend sind, sowie zur Unterstützung von Nachhaltigkeitszertifizierungssystemen zugunsten umweltfreundlicher Herstellungsmethoden. Spezifische Bestimmungen regeln die nachhaltige Bewirtschaftung von Waldressourcen und Fischbeständen, um insbesondere die Klima- und Umweltfolgen der Abholzung und der Überfischung zu bekämpfen. Kürzlich hat der Bundesrat zudem seinen Ansatz für die FHA in Bezug auf Handel und Klima durch die Erarbeitung neuer Bestimmungen zur Bekräftigung der unter dem Pariser Klimaabkommen eingegangenen Verpflichtungen weiter gestärkt.

Was den verlangten Bericht betrifft, weist der Bundesrat darauf hin, dass die Schweiz anders als in der Begründung des Postulates angegeben über globale Daten zu den Auswirkungen ihrer Wirtschafts- und Handelstätigkeiten auf das Klima und die Umwelt verfügt. Das Bundesamt für Statistik etwa schätzt den Treibhausgas-Fussabdruck der Schweiz ab, bei dem die im Ausland bei der Produktion von für die Schweiz bestimmten Gütern und Dienstleistungen verursachten Emissionen berücksichtigt werden. Dieser Treibhausgas-Fussabdruck ist einer der für das Monitoring der Zielerreichung der Agenda 2030 in der Schweiz verwendeten Indikatoren und fliesst in den entsprechenden nationalen Bericht der Schweiz an die Uno ein. Auch das Bundesamt für Umwelt hat detaillierte Untersuchungen zu den verschiedenen Umweltauswirkungen des Schweizer Aussenhandels durchgeführt.

Die verfügbaren Wirtschafts- und Handelsstatistiken erlauben jedoch keine rückwirkenden Aussagen darüber, welcher Anteil der Wirtschafts- und Handelstätigkeiten speziell durch die FHA generiert wurde. Somit können daraus auch keine Schlussfolgerungen bezüglich ihres direkten Beitrags zum Treibhausgas-Fussabdruck gezogen werden oder darüber, wie dieser ohne den Abschluss der FHA ausgefallen wäre.

Um die möglichen Auswirkungen der FHA auf die Umwelt und das Klima abzuschätzen, befürwortet der Bundesrat einen anderen Ansatz. Im Rahmen des Aktionsplans Grüne Wirtschaft des Bundesrates werden im Einzelfall schon während der Verhandlungen für ein FHA Umweltfolgenabschätzungen durchgeführt, um auf diese Weise potenziell umweltbelastende Produktkategorien zu identifizieren und die Risiken durch gezielte Massnahmen zu reduzieren.

Mit dem Antrag zur Annahme des Postulates der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates 19.3011 zur Erarbeitung einer Methodik zur Beurteilung der Auswirkungen von FHA auf die nachhaltige Entwicklung möchte der Bundesrat ausserdem die bestehenden Analyseinstrumente optimieren, um sie in Zukunft eventuell auch auf andere relevante Themen der nachhaltigen Entwicklung auszudehnen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.