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19.3106 · Interpellation · 2019-03-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Wie den Medien zu entnehmen ist, werden offenbar Stimmen laut, die an der vom Volk im Mai 2017 mit mehr als 58 Prozent Jastimmen beschlossenen Energiewende zweifeln. Erstaunlicherweise werden fast immer bloss die Produktionsseite und das Ausbaupotenzial für die Wasserkraft, die Biomasse-, Windenergie- und Geothermieproduktion betrachtet. In den Energieberichten des Bundesrates zur Energiestrategie 2050 und für die Revision des eidgenössischen Energiegesetzes (EnG) erklärte der Bundesrat 2012 und 2013, dass die Energieeffizienz und insbesondere "die Gebäude eine Schlüsselrolle für die Energiewende spielen".

In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:

1. Laut Bundesrat könnte allein mit der Sanierung des bestehenden Gebäudeparks auf Minergie-P-Standard der Heizwärmebedarf um bis zu 90 Terawattstunden pro Jahr gesenkt werden (Interpellation Wehrli 10.3873). Da viele Vermieterinnen und Vermieter, KMU und vor allem Hunderttausende Mieterinnen und Mieter diese hohen Energieverluste finanzieren müssen, ist es nicht verständlich, warum der Bundesrat im Zusammenhang mit der Energiewende nicht vermehrt die Energieeffizienz im Gebäudebereich in den Vordergrund rückt. Sind die potenziellen Minderausgaben für Mieterinnen und Mieter dem Bundesrat weniger wichtig?

2. Ende September 2018 wies das Bundesamt für Energie (BFE) auf das riesige Solarenergiepotenzial der Schweizer Hausdächer von rund 50 Terawattstunden pro Jahr hin. Davon könnten neben zahlreichen Vermieterinnen und Vermietern und KMU vor allem auch Mieterinnen und Mieter in Bau- und Wohngenossenschaften profitieren. Warum erwähnt der Bundesrat dieses riesige Energiepotenzial, welches etwa über 35 Prozent grösser ist als das gesamte Wasserkraftpotenzial der Schweiz (rund 36 Terawattstunden pro Jahr), nicht prominenter im Zusammenhang mit der Energiewende?

3. Wie gross schätzt der Bundesrat die Einsparungen an fossil-nuklearen Energien und reduzierten CO2-Emissionen ein, wenn alle das 50-Terawattstunden-Energiepotenzial möglichst vollständig:

a. als Inhaber von herkömmlichen Gebäuden nutzen?

b. als Inhaber von effizienten Minergie-P-Gebäuden (bzw. vergleichbare Baustandards) nutzen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Heute werden knapp 50 Prozent des schweizerischen Primärenergieverbrauchs für Gebäude aufgewendet: 30 Prozent für Heizung, Klimatisierung und Warmwasser, 14 Prozent für Elektrizität und etwa 6 Prozent für die Herstellung und den Unterhalt. Die Ausnutzung der nach wie vor grossen Sparpotenziale im Gebäudebereich ist volkswirtschaftlich von grossem Interesse. Der Gebäudebereich ist auch massgeblich verantwortlich für den Verbrauch fossiler Ressourcen, das Abfallaufkommen und die Umweltbelastung unserer Gesellschaft. Aus Eigentümersicht sind energetische Sanierungsmassnahmen zunehmend rentabel, wobei die Beiträge durch das Gebäudeprogramm sowie Steuerabzüge bereits berücksichtigt sind. Zu berücksichtigen ist dabei aber auch, dass energetische Sanierungen zu Mietzinserhöhungen führen können, die oft höher ausfallen als die Kosteneinsparungen aufgrund der Sanierungsmassnahmen. Gleichzeitig steigt aber auch die Wohnqualität.

Für konkrete Massnahmen, die den Energieverbrauch in Gebäuden betreffen, sind gemäss Artikel 89 Absatz 4 der Bundesverfassung (BV; SR 101) vor allem die Kantone zuständig. Der Bundesrat hat im Rahmen seiner Kompetenzen bereits zahlreiche Massnahmen (insbesondere das Gebäudeprogramm zur Förderung CO2-wirksamer Massnahmen) ergriffen, um das Potenzial des Gebäudebereichs auszuschöpfen.

2. Der Bundesrat ist sich des Potenzials der Solarenergie vollumfänglich bewusst, und er hat dies auch wiederholt kommuniziert - letztmals in einer Medienmitteilung des BFE vom 15. April 2019 über die interaktiven Anwendungen sonnendach.ch und sonnenfassade.ch. Der Bundesrat und die zuständigen Fachämter werden auch weiterhin proaktiv über das Potenzial der Solarenergie und damit einhergehende Massnahmen informieren.

3. Um die Einsparungen an fossilen Energien sowie die Reduktion der CO2-Emissionen bei den Gebäuden einzuschätzen, ist es wichtig, die Effizienz und die Produktion erneuerbarer Energien (inkl. Elektrizität für die elektrische Mobilität) zusammen zu betrachten. Grundsätzlich können Gebäude ihren Energiebedarf CO2-frei decken. Zudem kann der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser bei bestehenden Gebäuden durch eine energetische Sanierung um rund 50 Prozent und bei einer Sanierung nach Minergie-P um rund 75 Prozent reduziert werden. Gebäude werden vermehrt auch für die Produktion von erneuerbaren Energien genutzt, welche es ihnen erlaubt, Energie ins öffentliche Netz einzuspeisen.

Der Bundesrat teilt die Ansicht der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren (EnDK), welche sich in ihrem Leitbild zur langfristigen Entwicklung der interkantonalen Gebäudepolitik das Ziel gesetzt hat, bis 2050 die CO2-Emissionen aus Gebäuden auf einen Zielwert unter 20 Prozent der Emissionen in den 1990er Jahren zu senken. Will man diese Zielsetzung erreichen, dann dürfen ab 2030 nur noch in sehr gut gedämmten Gebäuden (das betrifft sowohl herkömmliche Gebäude wie auch Minergie-P-Gebäude) als Spitzenlastkessel sowie in Ausnahmefällen (technische, finanzielle Gründe, Denkmalschutz) fossile Kessel eingesetzt werden.

Im Jahr 2050 sollen gemäss dem Leitbild der Kantone nur noch 10 bis 15 Prozent der Komfortwärme fossil erzeugt werden, mehrheitlich mit CO2-ärmerem Erdgas. Ölheizungen sollen nur noch in Ausnahmefällen betrieben werden. Bei bestehenden Bauten kann der CO2-Ausstoss durch Effizienzgewinne über die Gebäudehülle sowie mit der Substitution der fossilen Wärmeerzeugung durch die Nutzung von Umweltwärme (Wärmepumpen), Abwärme (beispielsweise aus Kehrichtverbrennungsanlagen) und Wärme aus der energetischen Nutzung von Biomasse (beispielsweise aus Holzheizungen) vermindert werden.

Antwort des Bundesrates.