19.3127 · Postulat · 2019-03-18
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Im Finanzsystem besteht ein grundlegender Trend zur Nachhaltigkeit. Die Europäische Union hat dazu einen ehrgeizigen Aktionsplan veröffentlicht. Deutschland hat kürzlich angekündigt, dass es auf diesem Gebiet führend werden möchte und diesbezüglich einen Aktionsplan ausarbeiten wird. Luxemburg versteht sich als Pionier auf dem Gebiet nachhaltiger Finanzprodukte. Frankreich hat in diesem Zusammenhang Vorschriften erlassen und den Dachverband Finance for Tomorrow geschaffen. Gleiches gilt für das Vereinigte Königreich (Green Finance Initiative) und Singapur (Asia Sustainable Finance Initiative). Internationale Organisationen wie die Uno, die OECD oder die G 20 haben sich des Themas angenommen. Das Pariser Klimaabkommen verlangt, dass Finanzströme mit einer CO2-armen Wirtschaftsentwicklung vereinbar sind. Die jüngere Generation und insbesondere die Millennials fragen sich, welche Auswirkungen ihre Investitionen auf die Umwelt haben. Zudem berücksichtigen Anlegerinnen und Anleger in der ganzen Welt Nachhaltigkeitskriterien bei ihren Investitionsentscheiden.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das nachhaltige Finanzsystem Perspektiven eröffnet. Die Schweiz muss im Wettbewerb mit anderen Finanzmarktplätzen darauf achten, nicht den Anschluss zu verpassen, und die Chancen nutzen. Daher wird der Bundesrat aufgefordert, einen Bericht zu unterbreiten, in dem die folgenden Aspekte dargestellt werden:
1. die im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeit festzustellenden Entwicklungen der Rahmenbedingungen und der Finanzmärkte auf den europäischen Finanzplätzen und bei den wichtigsten Konkurrenten des Schweizer Finanzplatzes;
2. die Auswirkungen dieser Entwicklungen, unter Berücksichtigung von Soft Law und insbesondere des EU-Aktionsplans für ein nachhaltiges Finanzwesen, auf die rechtliche Äquivalenz der Schweiz, die Wettbewerbsfähigkeit und den Marktzugang. Dargestellt werden soll ebenfalls, wie die rechtliche Äquivalenz, die Wettbewerbsfähigkeit und der Marktzugang der Schweiz mittel- und langfristig gewährleistet werden können;
3. allfällige Faktoren, die unter den jetzigen Rahmenbedingungen einer optimalen Anpassung des Finanzsektors an diese Entwicklungen im Weg stehen, sowie mögliche Massnahmen, die freiwillig oder auf eine andere Art und Weise ergriffen werden können, um die Branche sinnvoll zu begleiten und ihr zu ermöglichen, die Chancen des derzeitigen weltweiten Wandels hin zu einem nachhaltigeren Finanzwesen zu nutzen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Die Nachhaltigkeit im Finanzbereich ist Teil der Finanzmarktpolitik des Bundesrates und wird neben der Digitalisierung als Innovationstreiberin angesehen (vgl. Bericht des Bundesrates "Finanzmarktpolitik für einen wettbewerbsfähigen Finanzplatz Schweiz" vom Oktober 2016). Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) steht im engen Dialog mit anderen interessierten Behörden und der Branche zu den sich stellenden Herausforderungen im Bereich Nachhaltigkeit im Finanzgeschäft. Die im Postulat gestellten Fragen sind ebenfalls Teil dieser laufenden Arbeiten, und das EFD wird in Zusammenarbeit mit den interessierten Behörden eine Berichterstattung darüber vorsehen. Zudem ist die Schweiz in Erfüllung des Übereinkommens von Paris angehalten, bis Ende 2020 eine langfristige Klimastrategie zu erarbeiten. Dazu gehört auch ein in Bezug auf das Klima nachhaltiges Finanzwesen.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.