Lexipedia

19.3154 · Motion · 2019-03-20

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, den Verkauf der Ruag Ammotec zu stoppen.

Begründung

In der Vergangenheit wurde durch den Bundesrat immer wieder die Wichtigkeit einer schweizerischen Munitionsproduktion betont, weil wir als neutrales und unabhängiges Land unsere Verteidigungsfähigkeit eigenständig garantieren müssen.

Nun stellen wir mit Staunen fest, dass das plötzlich nicht mehr gelten soll.

Durch einen Verkauf der Ruag Ammotec riskiert der Bundesrat nicht nur, wichtige Arbeitsplätze in der Schweiz zu verlieren, sondern er setzt auch die Versorgungssicherheit der Schweiz mit Munition auf das Spiel.

Obschon bereits heute Munitionsbestandteile importiert werden müssen, ist doch die Fähigkeit der Schweiz, als unabhängiger und neutraler Staat Munition herzustellen, ein wichtiger Bestandteil der Verteidigungsfähigkeit unseres Landes. Mit einem Verkauf der Ruag Ammotec wird diese eigenständige Verteidigungsfähigkeit wesentlich geschwächt.

Das ist nicht im Interesse unseres Landes.

Zudem sollte sich der Bundesrat im Interesse der Versorgungssicherheit die Frage stellen, ob nicht gewisse Produktionsteile (wie z. B. das Sturmgewehr 90) wieder in der Schweiz herzustellen wären.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die industrielle Produktion von Gütern hat sich in den letzten Jahren verändert. Sie ist international und arbeitsteilig geworden. Dies trifft auch für die Rüstungsproduktion zu. Wehrtechnische Autarkie ist für fast alle Staaten unerreichbar geworden. Heute wird in der Schweiz mehrheitlich Kleinkalibermunition gefertigt; 70 Prozent der Produktion in Thun werden exportiert. Selbst für die Herstellung der Kleinkalibermunition müssen wichtige Komponenten wie Zündelemente und Pulver aus dem Ausland zugeliefert werden. Die Beschaffung von Mittel- und Grosskalibermunition für die Armee erfolgt fast ausnahmslos im Ausland. Ein Grund für diese Entwicklung ist die Verkleinerung des Armeebestands und die damit einhergehende Senkung des Munitionsbedarfs.

Aber auch ohne Autarkie anzustreben, stärkt eine einheimische Rüstungsindustrie die nationale Sicherheit. Denn dadurch nimmt tendenziell der Grad an Selbstversorgung zu respektive die Abhängigkeit vom Ausland im Krisenfall ab. Wichtig ist in erster Linie, dass das Know-how und gewisse Produktionskapazitäten in der Schweiz verfügbar sind. Dieser Gedanke findet sich z. B. auch in Artikel 1 des Kriegsmaterialgesetzes (SR 514.51). Die Unternehmen müssen sich aber nicht zwingend im Eigentum der Eidgenossenschaft befinden.

Heute beschäftigt die Ruag Ammotec insgesamt über 2200 Mitarbeitende. In Thun sind es 380 Arbeitnehmende. Mit der Internationalisierung und Expansion in den zivilen Markt konnte die Ruag Ammotec den Umsatz seit 2006 deutlich steigern. Für den Bund als Alleinaktionär stiegen damit aber die politischen und finanziellen Risiken erheblich. Der Bund ist deshalb nicht der geeignete Eigentümer, um die Ruag Ammotec erfolgreich weiterzuentwickeln. Beispielsweise liegen aus rein unternehmerischer Sicht sinnvolle geografische Expansionen nicht zwingend im Interesse der Schweiz. Angesichts des geringen Munitionsbedarfs der Armee würde die heutige Auslastung drastisch sinken. Die unweigerliche Folge wäre der Verlust von Arbeitsplätzen in Thun. Der Bundesrat hat sich daher für den Verkauf der Ruag Ammotec mit Auflagen entschieden. Eine der Auflagen für den Verkauf ist die Weiterführung des Standortes Thun. Diese Auflage dürfte den Verkaufserlös schmälern, aber dafür die Wahrscheinlichkeit des Erhalts der Arbeitsplätze sowie des Know-hows und der industriellen Kapazität erhöhen. Die Qualität der Produktionsanlage in Thun spricht dafür, dass ein Käufer gefunden werden kann, der diese Auflage akzeptiert. Sie ist heute in Europa eine der modernsten Anlagen zur Herstellung von Kleinkalibermunition.

Durch die Auflagen zur Aufrechterhaltung des Standorts Thun führt der Verkauf der Ruag Ammotec zu keiner zusätzlichen Abhängigkeit vom Ausland. Wenn immer möglich werden bei Beschaffungen Schweizer Firmen in den Evaluationsprozess einbezogen. Aufgrund der verbleibenden Grösse der Schweizer Armee ist der Heimmarkt jedoch zu klein, um die Auslastung einer Firma sicherzustellen. So wurden beispielsweise für die Armee 61 450 000 Sturmgewehre 90 beschafft. Kurz nach Ablieferung des letzten Sturmgewehrs 90 wurde die Fabrikation mangels Aufträgen eingestellt. Dank grossen Stückzahlen und der guten Qualität des Sturmgewehrs 90 kann der ordentliche Bedarf an Waffen längerfristig gedeckt werden. Dies auch deshalb, weil ein Teil der Armeeangehörigen nach Vollendung ihrer Dienstpflicht ihre Waffen zurückgibt, die nach einer Revision weiterverwendet werden können.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.