Lexipedia

19.3166 · Interpellation · 2019-03-20

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Erledigt

Wortlaut

Die Schweiz hat die Vereinbarung von Hongkong über das sichere und umweltgerechte Recycling von Schiffen nicht unterzeichnet. Sie verfügt in diesem Bereich auch über keine eigene Gesetzgebung. Deshalb sind die Anforderungen an das Recycling der maritimen Handelsflotte unklar. Nach den Grundsätzen des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, das die Schweiz 1990 ratifiziert hat, ist die Schweiz verpflichtet, beim Recycling der Hochseeschiffe, da sie hochgefährliche Substanzen enthalten, minimale ökologische und soziale Anforderungen einzuhalten. Nun hat jüngst ein Bericht enthüllt, dass ein wesentlicher Teil der Schiffe, die unter Schweizer Flagge fahren, an den Stränden des südlichen Asiens zerlegt wird und damit in Werften, die sich nicht an das Basler Übereinkommen halten. Mit ganz unterschiedlichen Strategien lassen sich diese völkerrechtlichen Vorschriften umgehen. In Bezug auf die Schweizer Handelsflotte ist das Schweizerische Seeschifffahrtsamt (SSA) zuständig für die "Prüfung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch die Reedereien", die "Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften bezüglich Bau, Sicherheit, Ausrüstung und Umweltschutz". So steht es auf der Website dieses Amtes.

Darum bitte ich den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:

1. Welche Kontrollen führt das SSA durch, um sicherzustellen, dass die Schiffe der Schweizer Handelsflotte die Vorschriften des Basler Übereinkommens nicht umgehen?

2. Kontrolliert das SSA, ob die Schiffe unter ökologisch und sozial einwandfreien Bedingungen zerlegt werden?

3. Regelmässig umgehen Schweizer Hochseeschiffe die Vorschriften des Basler Übereinkommens. Warum hat die Schweiz die Vereinbarung von Hongkong noch nicht ratifiziert?

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat ist sich der Problematik der teilweise prekären Arbeitsbedingungen sowie der möglichen Belastungen für die Umwelt bei der Verschrottung von Hochseeschiffen bewusst.

Es ist zu differenzieren zwischen Schiffen, die von Unternehmen mit Sitz in der Schweiz unter einer fremden Flagge betrieben werden, und Schiffen, die unter Schweizer Flagge fahren. Hochseeschiffe unterstehen immer der Rechtsordnung desjenigen Staates, dessen Flagge das Schiff führt (Flaggenstaatprinzip). Nach heutigem Kenntnisstand des Bundesrates ist noch nie ein Schiff unter Schweizer Flagge verschrottet worden. Vielmehr fahren diese Schiffe nach ihrem Einsatz unter Schweizer Flagge noch mehrere Jahre unter anderen Flaggen weiter. Schiffseigner können die Flagge für ihre Schiffe jederzeit frei wählen.

1. Das Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung (Basler Konvention) sieht zur Bewältigung der Abfallproblematik ein Zusammenspiel von Ausfuhr- und Einfuhrstaat vor. Sollte irgendwann ein Schiff unter Schweizer Flagge abgewrackt werden, würde dies die Einwilligung des aufnehmenden Staates voraussetzen. Für Schiffe unter fremder Flagge ist die Schweiz aufgrund des Flaggenstaatprinzips nicht zuständig.

2. Die Schiffe unter Schweizer Flagge gehören ausnahmslos privaten Eigentümern. Diese verfügen über ihr Eigentum im Grundsatz frei. Dazu gehört, dass sie ihre Schiffe verkaufen sowie in einem anderen Land einflaggen können. Erfahrungsgemäss werden Schiffe unter Schweizer Flagge in gebrauchsfähigem Zustand und deutlich vor Ablauf ihres Lebenszyklus (30 bis 40 Jahre) verkauft und unter anderen Flaggen weiterbetrieben.

3. Der Bundesrat begrüsst die Stossrichtung der Hong Kong International Convention for the Safe and Environmentally Sound Recycling of Ships (Hongkong-Konvention), da sie direkt am Schiff (Bau, Recycling, Abwrackung) ansetzt und insbesondere die Werften in die Pflicht nimmt. Bisher haben weder die Hauptschiffbaunationen noch die grossen entsorgenden Länder die Konvention unterzeichnet. Bleiben sie weiterhin abseits, dürfte die Konvention erst nach vielen Jahren in Kraft treten und bis dahin wirkungslos bleiben. Im Übrigen gilt auch bei dieser Konvention das Flaggenstaatprinzip. Der Bundesrat wird den Beitritt zur Hongkong-Konvention prüfen, sobald eine grössere Zahl von wichtigen maritimen Staaten sie ratifiziert hat und die Schweiz zu ihrem Inkrafttreten beitragen kann.

Antwort des Bundesrates.