19.3174 · Postulat · 2019-03-20
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht darzulegen, welche Massnahmen ergriffen werden könnten, um die Zukunft des politischen Milizsystems auf kommunaler Ebene zu sichern, und wie auch in Zukunft eine genügend hohe Anzahl Interessierte für die Milizämter rekrutiert werden kann.
Begründung
Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) hat 2019 zum "Jahr der Milizarbeit" erklärt. Während das Milizsystem auf nationaler Ebene eine Illusion ist, bringt es auf kommunaler Ebene viele Vorteile. Doch dort steht das Milizsystem unter Druck: Immer mehr Gemeinden haben bekanntlich Mühe, interessierte Personen für ihre vielseitigen Milizämter zu gewinnen. Damit das Milizsystem zukunftsfähig bleibt, braucht es somit politische Massnahmen. Dazu wurde vom SGV zusammen mit anderen zivilgesellschaftlichen Partnern und Unternehmen aus der Privatwirtschaft ein Ideenwettbewerb lanciert, um geeignete Instrumente zu erarbeiten. Da die Zukunft des Milizsystems auch für die Politik von zentralem Interesse ist, soll sich hier auch der Bundesrat an der Lösungsfindung beteiligen und in einem Bericht die Tragweite des Problems darlegen und mögliche Massnahmen aufzeigen. Insbesondere soll geprüft werden, ob ein Erwerbsersatz für die Milizarbeit, ein Steuerabzug der Behördenentschädigung oder eine Anrechnung der Miliztätigkeit an die Dienstpflicht anwendbare Massnahmen sind.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat sich zu dieser Problematik bereits in seinen Antworten auf die Interpellation Müller Damian 16.3780, "Wie kann unser politisches System gestärkt werden?", und die Motion Bulliard 14.3904, "Stärkung des Milizprinzips auf Gemeindeebene", geäussert. Er ist sich bewusst, dass viele Gemeinden Mühe haben, geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für die politischen Ämter zu finden, und er begrüsst es, dass der Schweizerische Gemeindeverband entschieden hat, die Milizarbeit im Jahr 2019 zu thematisieren.
Wenn immer möglich setzt der Bundesrat ein Signal zugunsten des Milizsystems. Das war beispielsweise bei der Ausarbeitung der Verordnung des EFD zur Bundespersonalverordnung der Fall (SR 172.220.111.31). Nach Artikel 40 Absatz 2 Buchstabe c dieser Verordnung kann Angestellten der zentralen Bundesverwaltung für die Ausübung eines öffentlichen Amtes auf kantonaler oder kommunaler Ebene bis zu 15 Arbeitstage bezahlter Urlaub pro Jahr gewährt werden.
Das Milizsystem ist ganz klar eine tragende Säule unserer Demokratie. Das gilt allerdings auch für den Föderalismus. Deshalb sind die Kantone und Gemeinden, die näher bei der Bevölkerung sind, besser in der Lage, geeignete Massnahmen zu finden, um die Zukunft des politischen Milizsystems auf kommunaler Ebene zu sichern.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.